Bayerisches Polizeiaufgabengesetz
Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz räumt der Polizei quasi geheimdienstliche Kompetenzen ein. Wir haben Verfassungsbeschwerde erhoben.
Die GFF hat gemeinsam mit dem #noPAG-Bündnis, einem Zusammenschluss aus über 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bayern, und unterstützt von Campact, Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) erhoben. Die Beschwerde wendet sich gegen die Gesetzesnovelle vom 15. Mai 2018, welche die Befugnisse der bayerischen Polizei in verfassungswidrigem Maß erweitert. Die Polizei kann nunmehr in Grundrechte eingreifen, bevor es konkrete Hinweise auf eine Gefahr gibt. Zudem erhält sie Befugnissen zur Onlinedurchsuchung und diversen anderen heimlichen Überwachungsmaßnahmen. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 6. Oktober 2018 in Karlsruhe eingereicht.
Das BayPAG senkt die Voraussetzungen für Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte deutlich ab und erleichtert es der Polizei so, präventiv zu handeln.
Zentraler Begriff des Gesetzes ist die sogenannte „drohende Gefahr“: Schon, wenn die Polizei lediglich annimmt, es könnte sich irgendwann einmal eine gefährliche Situation entwickeln – was sich praktisch immer irgendwie begründen lässt – kann sie vielfältige Eingriffe in Bürgerrechte vornehmen. Damit sind polizeiliche Maßnahmen letztlich an keinerlei gerichtlich nachprüfbare Voraussetzungen mehr geknüpft.
Der Begriff der „drohenden Gefahr“ wurde vom Bundesverfassungsgericht 2016 im Kontext einer Entscheidung zur Abwehr terroristischer Gefahren geprägt. Dabei bezieht sich das Gericht aber ausdrücklich auf Einzelfälle, die eine Gefahr für ein „überragend hohes Rechtsgut“ darstellen. Den Begriff auf viele weitere Bereiche polizeilicher Arbeit anzuwenden, stellt die Bürger*innen unter Generalverdacht und ist klar verfassungswidrig.
Zudem enthält das Gesetz eine Reihe bedenklicher Einzelmaßnahmen, die die Polizei nun einsetzen darf. Dazu gehören etwa Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten – sogar, wenn Unbeteiligte dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit getötet werden. Darüber hinaus ermöglicht das BayPAG auch erweiterte DNA-Analysen, den erleichterten Einsatz von Body-Cams, Drohnen und Videokameras, den Einsatz verdeckter Ermittler*innen und V-Leute, sowie die Sicherstellung von Post und Daten in Cloud-Speichern und den Einsatz von Staatstrojaner zur Ausspähung von IT-Systemen.
GFF-Fokus: Verletzung von Freiheitsrechten durch den Staat
Die GFF sieht in dem BayPAG eine klare Verletzung von Freiheitsrechten durch den Staat. Die Botschaft des bayerischen Gesetzgebers ist strukturell autoritär: Die Polizei soll letztlich tun und lassen können, was sie für richtig hält. Beamtinnen und Beamte werden so zu willkürlichen polizeilichen Maßnahmen auf Kosten der Menschen in Bayern geradezu ermuntert. Das ist mit einem Rechtsstaat, in dem die Macht der Exekutive begrenzt und gerichtlich kontrollierbar sein muss, schon im Ansatz unvereinbar.
Von den Maßnahmen können praktisch alle Menschen betroffen sein, die sich regelmäßig in Bayern aufhalten. Unter den zehn Beschwerdeführer*innen sind Journalist*innen, ehrenamtlich engagierte Personen und Strafverteidiger*innen.
Mündliche Verhandlung in Karlsruhe
Am 7. Juli 2026 verhandelte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde. Der Begriff der „drohenden Gefahr“ war auch in der mündlichen Verhandlung von zentraler Bedeutung. Vertreter*innen der bayerischen Polizei erläuterten ausführlich, wie sie die Befugnis in der Praxis nutzen – und das Gericht fragte sehr kritisch nach. Klar ist nun: Bayern geht mit seinem Gesetz deutlich weiter als andere Bundesländer.
Verhandelt wurde auch über die Befugnis, Explosivmittel einzusetzen. Die bayerischen Vertreter*innen versuchten, die Bedeutung des Gesetzes herunterzuspielen: Seitdem das BayPAG in Kraft getreten sei, habe die Polizei noch nie Explosivmittel nutzen müssen. Doch die Befugnis steht im Gesetz und die Polizei kann sie im Ernstfall nutzen – mit allen Konsequenzen für Unbeteiligte. Auf diese Tatsache zielten auch die Nachfragen der Richter*innen.