Zum Inhalt springen

Musterverfassungsbeschwerde für Schutzsuchende aus deutschen Aufnahmeprogrammen

Wir stellen gemeinsam mit Kabul Luftbrücke eine Musterverfassungsbeschwerde zur Verfügung. Damit möchten wir betroffene Afghan*innen und ihre Rechtsanwält*innen unterstützen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, gegen die Ablehnung ihres Visumsantrags und die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das Muster betrifft zurückgenommene Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Am 8. Dezember 2025 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste zurückgenommen und erklärt, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe. Nach Aussage des Bundesministeriums betrifft dies rund 640 Menschen. Zudem hat die Bundesregierung auch die Aufnahmezusagen zahlreicher Ortskräfte zurückgenommen. Die deutsche Botschaft in Islamabad hat die Visumsanträge der Betroffenen daraufhin abgelehnt. Während erneut Klagen gegen die abgelehnten Visumsanträge vor den Verwaltungsgerichten liegen, ist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg) eindeutig. Das Gericht hat mehrfach die Aufnahmezusagen als unverbindliche politische Entscheidung gewertet, die jederzeit zurückgenommen werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Gang nach Karlsruhe zum Schutz der Grund- und Menschenrechte der Betroffenen unvermeidbar sein.

Informationen an die GFF und gemeinsame Kommunikation

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie planen, in einem Verfahren eine Verfassungsbeschwerde zu erheben und Sie dafür das GFF-Muster zu verwenden. Senden Sie uns eine E-Mail an: verfassungsbeschwerde-afg (at) freiheitsrechte (dot) org

Wir schicken Ihnen dann die erforderlichen Anlagen zu, informieren über aktuelle Entwicklungen und stehen für inhaltliche Rückfragen zur Verfügung. Um gemeinsam mehr Sichtbarkeit zu schaffen, werden wir zu den eingereichten Verfassungsbeschwerden und diesbezüglichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) öffentlich kommunizieren. Wir bitten daher, uns über Einreichung und Entscheidung durch das BVerfG rechtzeitig zu informieren und die Pressearbeit mit uns abzustimmen. Wir garantieren den vollständigen Schutz der personenbezogenen Daten. Die Betroffenen müssen sich nicht sorgen, dass ihre Angaben weitergegeben oder öffentlich gemacht werden.

Für welche Fälle passt das Muster?

Diese Musterverfassungsbeschwerde ist auf Afghan*innen zugeschnitten, deren Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 AufenthG im Dezember 2025 zurückgenommen und deren Visumsantrag sodann abgelehnt wurde. Dies betrifft ca. 640 Menschen von der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm, deren Aufnahmeerklärungen am 8. Dezember 2025 vom BMI pauschal und ohne individuelle Prüfung wegen Wegfalls des politischen Interesses zurückgenommen wurden. Dies betrifft aber auch Afghan*innen aus dem Ortskräfteverfahren, deren Aufnahmeerklärungen teilweise ebenfalls zurückgenommen wurden.

Voraussetzung ist, dass gegen die Visumsablehnung ein erfolgloses Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg geführt wurde. Die Frist für die Verfassungsbeschwerde beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses des OVG Berlin-Brandenburg (§ 93 BVerfGG). Besonders geeignet sind Verfahren, in denen schon vor Aufnahme eine besondere Verbindung zu Deutschland bestand, etwa als Ortskraft oder durch anderweitige Zusammenarbeit mit deutschen Institutionen, in Ausbildungsprogrammen oder sonstigen Programmen. Sollte es in Ihrem Verfahren keinen entsprechenden Bezugspunkt zu Deutschland geben, können Sie das Muster trotzdem verwenden, müssen die jeweiligen Textpassagen aber anpassen.

Tipps für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde

Anhörungsrüge: Zur Sicherheit empfehlen wir stets eine Anhörungsrüge beim OVG Berlin-Brandenburg zu erheben. Die Frist beträgt 14 Tage nach Eingang des OVG-Beschlusses. Bei Bedarf können wir ein Beispiel für eine Anhörungsrüge schicken.

Eidesstattliche Versicherungen und Dokumente von Mandant*innen einholen: Eine gute Aufbereitung des Sachverhalts ist zentral. Die persönlichen Umstände der Mandant*innen, ihr berechtigtes Vertrauen auf die Zusage und ihre individuelle Verfolgungsgefahr lassen sich am besten durch eine eidesstattliche Versicherung sowie Unterlagen aus dem konkreten Verfahren nachweisen. Hier finden Sie den Fragebogen für die eidesstattliche Versicherung sowie eine Liste erforderlicher Dokumente.

Ggf. Antrag nach § 80 VII S. 1 VwGO stellen: Sollte die eidesstaatliche Versicherung entscheidungserheblichen Sachverhalt zutage fördern, der im bisherigen Verfahren noch nicht vorgetragen wurde oder haben sich äußere Umstände verändert, etwa durch die Beendigung der Unterbringung in der GIZ-Unterkunft kann es für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde sinnvoll sein, parallel zur Verfassungsbeschwerde einen Antrag nach § 80 VII S. 1 VwGO zu stellen und das BVerfG über den Fortgang des Verfahren zu unterrichten.

Zur Musterverfassungsbeschwerde und worauf bei Verwendung zu achten ist

Alle Stellen, die Sie individuell anpassen müssen, sind gelb markiert und mit einer eckigen Klammer gekennzeichnet. Je mehr relevanten individuellen Sachverhalt Sie ergänzen können, desto besser. Wir schreiben in dem Muster Beschwerdeführende/Beschwerdeführenden. Sollte es sich in Ihrem Verfahren um eine Einzelperson handeln, müssen Sie dies entsprechend anpassen. Erforderlich wird außerdem, dass Sie die Anlagen nummerieren und individuelle Anlagen ergänzen. In der Verfassungsbeschwerde erwähnte Anlagen allgemeiner Natur schicken wir Ihnen auf Nachfrage zu.

Zur Ansicht finden Sie die Musterverfassungsbeschwerde hier und zur direkten Bearbeitung hier.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit! Bei Fragen wenden Sie sich gerne an verfassungsbeschwerde-afg (at) freiheitsrechte (dot) org


Mehr Informationen zu unseren Verfahren finden Sie hier: https://freiheitsrechte.org/aufnahmeprogramm

Grundrechte verteidigen.