Mögliche Regierung oder Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern – GFF sorgt vor und schützt Grundrechte
Nach dem umfassenden Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD bereitet sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) darauf vor, dass die AfD nach den Landtagswahlen im Herbst 2026 in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern grundrechtswidrige Gesetze verabschieden könnte. Für diesen Fall analysieren Expert*innen der GFF bereits vor der Wahl mögliche verfassungsrechtliche Konflikte, bewerten politische Vorhaben und bauen die notwendigen Kapazitäten auf, um Grundrechte im Ernstfall effektiv gerichtlich zu verteidigen. Wertvolle Erkenntnisse können bereits aus dem Gutachten zur AfD gezogen werden.
Zu unserer Vorbereitung gehören insbesondere:
- Bereitstellen eines juristischen Teams zur Analyse möglicher grundrechtswidriger Regierungsvorhaben
- Ausbau fachlicher Expertise in besonders betroffenen Grundrechtsbereichen
- Vorbereitung strategischer Verfahren gegen verfassungswidrige Vorhaben
- Anlaufstelle sein für Betroffene mit unserem gemeinsam mit FragDenStaat geführten Projektes Gegenrechtsschutz
Diskriminierung, Datenschutz, Versammlungsfreiheit - wir haben Antworten
Wir möchten Ihnen bereits in der Phase vor den Wahlen mit unserer juristischen Expertise zur Seite stehen. Gerne können Sie sich für Interviews, rechtliche Einordnungen (auch in Form von Hintergrundgespräche) oder einzelne O-Töne zu folgenden Themenbereichen bei uns melden:
Eingriffe in den Schutz vor Diskriminierung
Die AfD fordert seit Jahren Antidiskriminierungsregelungen weitgehend einzuschränken oder sogar abzuschaffen. Besonders Menschen mit Migrationsgeschichte, Geflüchtete sowie queere Menschen könnten von staatlichen Maßnahmen oder einer veränderten Verwaltungspraxis stärker betroffen sein. So gibt es die grundrechtswidrige Forderung, Personen, die ein islamisches Kopftuch tragen, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken und Behörden zu untersagen. Auch der Bau von Moscheen (Sachsen) und Minaretten soll verboten werden. In Brandenburg fordert die AfD, dass Geflüchtete keine öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen dürfen. Eine AfD-Landesregierung könnte außerdem erschweren, dass Migrant*innen ihre verfassungsrechtlich geschützten Ansprüche auf Sozialleistungen oder auf Erhalt der Staatsbürgerschaft tatsächlich durchsetzen können.
Eingriffe ins Bildungssystem
In Sachsen-Anhalt plant die AfD dauerhafte Sonderklassen für geflüchtete Kinder einzurichten und Kinder mit Behinderung nicht mehr an Regelschulen zu unterrichten. Übergeordnet stehen die Vorschläge im Raum, die Schulpflicht in Gänze abzuschaffen und Lehrpläne stark nach ihren Vorstellungen anzupassen. Diese Vorhaben gefährden explizit das Recht auf Bildung.
Eingriffe in die Versammlungsfreiheit
Die Pläne der AfD, unter anderem in Sachsen-Anhalt, gefährden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Die Partei setzt sich ein für eine stärkere Regulierung von Protesten sowie eine Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Demonstrationen könnten durch strengere Auflagen oder Verbote erschwert werden. Insbesondere betroffen sind Teilnehmende mit Migrationshintergrund und ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit
Die AfD kündigt an, Forschung und Lehre stärker an politischen Vorstellungen auszurichten und kritisiert insbesondere Gender Studies, Klima- und Migrationsforschung. Teilweise fordert die Partei die Streichung von Professuren oder Forschungsförderung für bestimmte Themenfelder. Außerdem sollen Gleichstellungsbeauftragte durch sogenannte Familienbeauftragte ersetzt werden. Diese Vorhaben gefährden das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit.
Lockerung des Datenschutzes
Die AfD fordert unter anderem eine Ausweitung staatlicher Befugnisse im Bereich Migration und Innerer Sicherheit, etwa durch umfassendere Datenerhebungen oder Register. Gleichzeitig könnten personenbezogene Daten für aufenthalts- oder sicherheitsrechtliche Maßnahmen stärker genutzt werden. Stellenweise fordert sie personenbezogene Daten öffentlich zu machen. Diese Forderungen sind grundrechtswidrig. Die Erfahrung in Staaten wie Ungarn oder den USA hat gezeigt, wie die Polizei gezielt gegen politische Gegner*innen und marginalisierte Gruppen, insbesondere Geflüchtete, vorgeht. Anknüpfungspunkt dafür wäre in Sachsen-Anhalt auch die Befugnis zur automatisierten Datenauswertung, deren Ziel es ist, möglichst viele Erkenntnisse über Zielpersonen zu Tage zu bringen.
Eingriffe in die Rechte der Zivilgesellschaft
Die AfD hat wiederholt angekündigt, staatliche Förderprogramme für zivilgesellschaftliche Organisationen, Demokratieprojekte und Initiativen gegen Rechtsextremismus grundlegend einzustellen. Unter dem Vorwand eines „neutralen Staats“ könnten Vereine und Organisationen erhebliche finanzielle Einbußen erleiden oder ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, Vereinsverbote und die Strafverfolgung könnten Mittel sein, politische Gegner*innen weitergehend unter Druck zu setzen und die Vereinigungsfreiheit und das Engagement der Zivilgesellschaft auszuhöhlen.
Umbau der Verwaltung
Die AfD hat angekündigt, eine große Anzahl an Führungspositionen in Behörden mit parteitreuem Personal besetzen zu wollen. Hilfspolizeidienste könnten verstärkt eingesetzt werden. Die rechtmäßige Umsetzung und Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung könnten unter Druck geraten. Eine Verwaltung kann Anträge auch schlicht unbearbeitet lassen oder Klagemöglichkeiten der Betroffenen einschränken. Ein klarer Eingriff in die Grundrechte. Beamt*innen und Mitarbeitende müssen um ihre Rechte und Möglichkeiten wissen, rechtswidrigen Anordnungen keine Folge zu leisten.
Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Maria Scharlau
presse@freiheitsrechte.org
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