ZDF-Journalistin geht in Sachen Entgeltdiskriminierung mit Unterstützung der GFF in Berufung
Klägerin geht in Berufung / Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts Berlin „realitätsfern und rechtswidrig“ / Antrag auf Tatbestandsberichtigung gestellt
Berlin, den 3. Mai 2017 - Unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) legt die Klägerin Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ein, das ihr gleiches Entgelt wie männlichen Kollegen versagt. „Das Arbeitsgericht Berlin verkennt in seinem Urteil insbesondere die europarechtlichen Vorgaben. Dieses Urteil zeigt, wie weit wir in Deutschland noch von Entgeltgleichheit für Männer und Frauen entfernt sind“, sagte GFF-Vorstand Prof. Dr. Nora Markard.
Die GFF kritisiert die vom Arbeitsgericht Berlin vorgelegte Urteilsbegründung auf das Schärfste: „Wenn es nach dem Arbeitsgericht Berlin geht, liegt Diskriminierung nur dann nahe, wenn 'Diskriminierung' auf dem Gehaltszettel steht. Diese Auffassung ist realitätsfern und rechtswidrig“, so Markard. Hinzu komme: „Der Sachverhalt ist teilweise falsch, an anderen Stellen unvollständig. Fakten wurden einseitig von der Beklagtenseite übernommen – auch wenn sie von Klägerseite bestritten wurden.“ Der Rechtsanwalt der Klägerin, Hans-Georg Kluge, hat daher einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung gestellt.
Die Urteilsbegründung erweckt zudem den Eindruck, dass die Klägerin nicht ausreichend vorgetragen habe. Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte der Vorsitzende Richter der Klägerin einen richterlichen Hinweis geben müssen. Dies ist aber nicht geschehen. Rechtsanwalt Kluge und die GFF bewerten dies als „einen schweren Verfahrensfehler“.
„Die Klägerin hat sehr viele Indizien vorgetragen, dass sie schlechter bezahlt wurde, weil sie eine Frau ist“, erläuterte Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Wenn sogar sie schon keinen Anspruch auf Auskunft über die Gehälter ihrer Kollegen haben soll, wie sollen dann Frauen je erfolgreich gegen Entgeltdiskriminierung vorgehen? Effektiv vereitelt eine solche Rechtsprechung die Durchsetzung eines Grundrechts."
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