GFF unterstützt Klage auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt die Klage einer Reporterin gegen Entgeltdiskriminierung beim ZDF
Berlin, den 16.03.2017 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt die Klage einer preisgekrönten ZDF-Reporterin gegen Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts.
Die Reporterin verklagte das ZDF bereits im Frühling 2015; nachdem ihre Klage Anfang Februar 2017 in einem vielbeachteten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin abgewiesen wurde, wird sie in Berufung gehen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die GFF teilt die Rechtsauffassung der Klägerin und unterstützt sie ab sofort bei ihrer Klage im Rahmen der strategischen Prozessführung gegen Diskriminierung.
Die Klägerin zog vor Gericht, nachdem sie herausfand, dass sie viele Jahre lang schlechter bezahlt wurde als männliche Kollegen – und zwar auch bei vergleichbarer Art der Arbeit und Qualifikation sowie zum Teil sogar längerer Erfahrung. Zuvor hatte sie jahrelang vergeblich versucht, eine Gehaltserhöhung zu erreichen. Im Prozess hat sie zahlreiche Indizien vorgetragen, die dafür sprechen, dass ihre im Vergleich zu etlichen männlichen Kollegen zu niedrige Vergütung auf Diskriminierung beruht.
„Der Fall der ZDF-Reporterin ist durchaus kein Einzelfall“, sagt GFF-Vorstand Nora Markard. „Viele Frauen können oder wollen allerdings nicht klagen. Teils kennen sie die Gehälter ihrer männlichen Kollegen gar nicht, viele müssen aber auch Repressionen am Arbeitsplatz befürchten. Hier herrscht ein echtes Durchsetzungsdefizit. Es fehlen Präzedenzfälle. Umso wichtiger sind Klagen wie diese als Vorbilder.“
Die GFF unterstützt daher die Klägerin bei der gerichtlichen Durchsetzung gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit; die anwaltliche Vertretung leistet weiterhin die Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund. Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF, erläutert: „Die GFF setzt sich für die Grund- und Menschenrechte ein; hierzu gehört selbstverständlich auch der Diskriminierungsschutz. Frauen haben das Recht, für die gleiche Tätigkeit genauso viel Geld wie ihre männlichen Kollegen zu erhalten. Dieses Recht darf aber nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss auch in der Realität verwirklicht werden.“
Entgeltdiskriminierung ist nach europäischem und deutschem Recht verboten. Das Recht auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit ist ein Grund- und Menschenrecht, das nicht nur im Völker- und Europarecht umfassend verbrieft ist, sondern sich auch aus Artikel 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes ableitet und durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz garantiert ist.
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