O-Ton Felix Reda zur Urheberrechtsreform: Bundesregierung darf Recht auf Parodie nicht einschränken!
Berlin, 3. Februar 2020 – Zum Regierungsentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, den das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat, äußert sich Felix Reda, Leitung des und ehemaliger Europaabgeordneter:
„Die Bundesregierung versucht auf Grundlage einer hochgradig problematischen europäischen Vorlage einen Kompromiss zu finden, der allen Betroffenen zumindest ein Stück weit entgegenkommt. Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung bemüht ist, die automatische Sperrung von legalen Inhalten zumindest teilweise zu verhindern.
In ihrem Vorschlag stellt die Bundesregierung aber wichtige Garantien für die Meinungsfreiheit infrage, die Nutzer*innen sich auf europäischer Ebene bereits erkämpft hatten. Laut dem Regierungsentwurf sollen Karikatur, Parodie und Pastiche nur noch dann zulässig sein, 'sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist'. Diese Einschränkung ist in der EU-Richtlinie nicht enthalten und stellt Privatpersonen vor schwierige rechtliche Fragen, die von der Nutzung dieser Ausnahmen abschrecken werden. Der Europäische Gerichtshof hat bereits in seinem Deckmyn-Urteil geklärt, dass es bei einer Parodie nicht auf den Umfang der Nutzung eines fremden Werks ankommt. Daran muss sich auch die Bundesregierung halten. Andernfalls werden die Folgen insbesondere für die Internetkultur, die von Memes, Remix und Parodien lebt, verheerend sein.
Auch Uploadfilter werden im Regierungsentwurf verschärft. Vor automatischer Sperrung geschützt sein sollen nur noch kürzeste Ausschnitte aus Texten von bis zu 160 Zeichen, nicht wie ursprünglich vorgeschlagen 1.000 Zeichen. Damit wäre selbst ein völlig legales Zitat eines einzelnen Tweets von automatischer Sperrung bedroht. Die Regelung für Video- und Audio-Ausschnitte, die erst ab 15 Sekunden automatisch gesperrt werden dürfen, ist eher geeignet, legale Nutzungen wie Zitate auch tatsächlich zu schützen. Es wird nun Aufgabe des Bundestags sein, die Rechte der Nutzer*innen zu stärken. Ob Uploadfilter überhaupt mit den Grundrechten vereinbar sind, wird der Europäische Gerichtshof erst im Herbst entscheiden, zu spät für die Umsetzung in Deutschland.“
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