GFF unterstützt Klage einer Abteilungsleiterin auf Equal Pay gegen Daimler: Bundesarbeitsgericht verhandelt Revision am 23. Oktober
Erfurt/Berlin, 20. Oktober 2025 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt die Klage einer Abteilungsleiterin gegen die Daimler Truck AG auf gleiche Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt die Revision am 23. Oktober um 9 Uhr. Nachdem die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hinter bisherigen Equal Pay-Standards zurückblieb, ging die Klägerin gemeinsam mit der GFF in Revision vor das BAG. Mit dem Verfahren will die GFF den Anspruch der Klägerin auf gleiche Bezahlung durchsetzen, aber auch grundsätzliche Equal Pay-Fragen klären: Mit welchen Kollegen dürfen sich Frauen bei ihrem Anspruch auf gleiche Bezahlung vergleichen und welche Anforderungen sind an die Begründung von Gehaltsunterschieden zu stellen?
„Gleiche Arbeit, gleicher Lohn – klingt selbstverständlich, ist in Deutschland aber keineswegs Realität. Bereits zum dritten Mal müssen wir mit einer Equal Pay-Klägerin bis zum Bundesarbeitsgericht, um dieses Grundrecht durchzusetzen“, kritisiert GFF-Juristin Sarah Lincoln, die vor dem BAG verhandeln wird: „Equal Pay bedeutet auch: Frauen müssen sich nicht mit Durchschnittswerten zufriedengeben, wenn ihr direkter Kollege mehr verdient.“
Die von der GFF unterstützte Klägerin ist seit nahezu 30 Jahren bei der Daimler AG beschäftigt – 15 Jahren davon als Abteilungsleiterin. Seit ihrer Rückkehr aus der Elternzeit verdient die Klägerin deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene.
Am 1. Oktober 2024 bestätigte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Berufungsverfahren, dass weibliche Beschäftigte bei Daimler systematisch weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Bei der Frage, welche Lohndifferenz der Klägerin zusteht, wich das Landesarbeitsgericht jedoch von bisherigen Equal Pay-Standards ab: Das Gericht sprach der Klägerin lediglich die Lohndifferenz zwischen der weiblichen und männlichen Vergleichsgruppe zu. Die Klägerin fordert jedoch die Lohndifferenz zwischen ihrem konkreten Gehalt und dem ihres unmittelbaren Kollegen. Er ist im gleichen Arbeitsbereich tätig und verdient deutlich besser, ohne dass es dafür objektive Gründe gibt.
Die GFF streitet mit der Klägerin für die zentrale Klarstellung, dass Frauen sich bei Equal Pay-Forderungen nicht mit Mittelwerten begnügen müssen. Vielmehr bedeutet der Anspruch auf gleiche Bezahlung, dass eine Frau ihr Gehalt mit jedem männlichen Kollegen vergleichen kann, der eine gleichwertige Arbeit verrichtet. Lohnunterschiede muss der Arbeitgeber nachvollziehbar begründen – gelingt ihm dies nicht, muss er den konkreten Lohnunterschied ausgleichen.
Lohndiskriminierung ist bei der Daimler AG kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Mehrere Abteilungsleiterinnen strengten bereits ähnliche Klagen auf gleichen Lohn an. Für die GFF ist es bereits das dritte große Equal Pay-Verfahren. Unter anderem konnte die GFF 2023 mit der ehemaligen Mitarbeiterin eines Metallbauunternehmens vor dem Bundesarbeitsgericht durchsetzen, dass gleiche Bezahlung nicht verhandelbar ist: die höhere Lohnforderung eines Mannes ist kein Grund, der ungleiche Bezahlung rechtfertigt.
Am 21. Oktober um 14.30 Uhr lädt die GFF zu einem Presse-Hintergrundgespräch zum Equal-Pay-Verfahren gegen Daimler statt.
GFF-Juristin Sarah Lincoln stellt die rechtlichen Kernfragen vor, um die es bei der Verhandlung am 23. Oktober gehen wird.
Sie ordnet das Verfahren außerdem in den politischen Kontext der stockenden Umsetzung von Equal Pay in der Praxis ein.
Wenn Sie an diesem Hintergrundgespräch teilnehmen wollen, schreiben Sie bitte eine Mail an presse@freiheitsrechte.org
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/th...
Hier finden Sie ein ausführliches FAQ:
https://freiheitsrechte.org/up...
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Maria Scharlau – Pressesprecherin
Tel. 01579/249 31 08
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