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O-Ton Felix Reda: Referentenentwurf zum Urheberrecht macht Uploadfilter unumgänglich

Berlin, 14. Oktober 2020 - Zum gestern Abend veröffentlichten Referentenentwurf für die Umsetzung von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie äußert sich Felix Reda, Leitung des Projekts control © der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und ehemaliger Europaabgeordnete:

„Der neue Vorschlag zur Umsetzung von Artikel 17 ist ein großer Rückschritt für die Meinungsfreiheit. Der Entwurf sieht vor, dass potentielle Urheberrechtsverletzungen bereits während des Uploads erkannt werden müssen. Damit macht das Bundesjustizministerium den Einsatz von Uploadfiltern unumgänglich, denn anders ist die sofortige Erkennung nicht zu bewerkstelligen. Die Bundesregierung bricht damit ihr Versprechen, sie werde auf Uploadfilter 'nach Möglichkeit verzichten'.

Da nur wenige marktdominierende Plattformen die Technologie haben, Uploads in Echtzeit zu filtern, führt dies außerdem zu einer weiteren Markt- und Machtkonzentration in den Händen weniger Digitalkonzerne. Es ist sicher kein Zufall, dass sich Google in der öffentlichen Konsultation für genau diese Umsetzung von Artikel 17 stark gemacht hatte.

Durch eine Filterung während des Upload-Prozesses soll den Nutzer*innen sofort kenntlich gemacht werden, ob eine Sperrung ihrer Inhalte droht. Was das Justizministerium als Verbesserung für die Nutzer*innen darstellt, wird tatsächlich zur massenhaften Sperrung legaler Inhalte führen. Eine Kennzeichnung als legale Nutzung, zum Beispiel bei Zitaten, Parodien oder Memes, ist nicht vorab möglich, sondern erst nachdem ein Filter eine potentielle Urheberrechtsverletzung erkannt hat. Wird die Sperrung eines Werks verlangt, das sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf der Plattform befindet, wird der Inhalt ohne Rücksicht auf legale Nutzungsformen gesperrt. Nutzer*innen können ihre legalen Inhalte erst nachträglich wiederherstellen lassen.

Wenn der Inhalt einmal gesperrt ist, ist der Schaden für die Meinungsfreiheit aber bereits angerichtet. Der Vorschlag des Justizministeriums steht sogar im Widerspruch zu Artikel 17, der explizit die Sperrung legaler Inhalte ausschließt. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern, wenn das Gesetz nicht vor Gericht einkassiert werden soll.“

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/urheberrecht

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Daniela Turß, ,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896

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