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GFF reicht Beschwerde gegen BAMF-Handydatenauswertung beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein

Bonn, 8. Februar 2021 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat Beschwerde gegen die Handydatenauswertungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beim Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber eingereicht. „Das Datenschutzrecht gilt für alle Menschen, auch für Geflüchtete. Die Handydatenauswertungen sind damit schlicht nicht vereinbar“ sagt Lea Beckmann, GFF-Juristin und Verfahrenskoordinatorin. „Jetzt liegt es am Bundesdatenschutzbeauftragten, zu überprüfen, was das BAMF genau tut, und Rechtsbrüchen einen Riegel vorzuschieben.“

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit übt die Aufsicht über die Einhaltung des Datenschutzrechts beim BAMF aus. Er kann Zugang zu Diensträumen und Akten verlangen und festgestellte Verstöße beim übergeordneten Bundesinnenministerium beanstanden. Die GFF hat nun gemeinsam mit Mohammad A. und dem Berliner Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert eine Datenschutzbeschwerde eingereicht. Der 30-jährige Mohammad A. kommt aus Syrien und wurde 2015 als Flüchtling in Deutschland anerkannt. Im Jahr 2019 überprüfte das BAMF eine große Anzahl alter Asylentscheidungen – auch die, mit der Mohammed A. 2015 als Flüchtling anerkannt wurde. Bei dieser Überprüfung hat das BAMF routinemäßig auch sein Smartphone ausgewertet. „Auf einmal hat der BAMF-Mitarbeiter zu mir gesagt, ich soll mein Handy rausgeben und entsperren. Ich wusste überhaupt nicht, was da genau passiert, man hat mir nichts erklärt“, berichtet Mohammed A. „Aber ich hatte Angst, abgeschoben zu werden. Also habe ich ihm das Handy gegeben. Das war, als würde ich mein ganzes Leben über den Tisch reichen.“ Die ursprüngliche Entscheidung im Asylverfahren wurde aufrechterhalten.

Bereits seit Mai 2020 klagt die GFF gemeinsam mit Mohammed A. und zwei weiteren Klägerinnen vor den Verwaltungsgerichten Hannover, Berlin und Stuttgart. Denn sowohl die Rechtsgrundlage im Asylgesetz (AsylG) als auch deren konkrete Anwendung durch das BAMF hält die GFF für unvereinbar mit Grundrechten. Die Handydatenauswertungen sind seit einer Änderung des AsylG im Jahr 2017 erlaubt. Wenn eine asylsuchende Person weder Pass noch Passersatzdokument vorweisen kann, ist das BAMF dazu berechtigt, ihr Smartphone auszuwerten, um die Angaben der Person über ihre Identität und Herkunft zu überprüfen. Analysiert werden Kontakte, ein- und ausgehende Anrufe und Nachrichten, Browserverläufe, Geodaten aus Fotos sowie verwendete Emailadressen und Benutzernamen auf Plattformen wie Facebook oder booking.com. Ein konkreter Verdacht, dass die asylsuchende Person über ihre Identität oder ihr Herkunftsland lügt, ist nicht erforderlich. In einer im Dezember 2019 veröffentlichten Studie konnte die GFF bereits belegen, dass diese Datenträgerauswertung nicht nur kostspielig und intransparent ist, sondern auch kaum verwertbare Ergebnisse generiert. Und wenn sie doch einmal ein greifbares Resultat erbringt, so werden die Angaben der Geflüchteten in fast allen Fällen bestätigt. Die Datenträgerauswertung verstößt damit gegen diverse Grundsätze des Datenschutzrechts, insbesondere die Prinzipien der Datenminimierung und der Transparenz.

Das BAMF verweigert bis heute wesentliche Auskünfte über die Handydatenauswertungen. Bislang ist etwa bei der verwendeten Spracherkennungssoftware nicht bekannt, welche Trainingsdaten verwendet wurden. Als Trainingsdaten bezeichnet man Beispielsdaten, anhand derer ein Computerprogramm Muster und Zusammenhänge „erlernt“. Sie sind entscheidend dafür, wie zuverlässig die Ergebnisse sind. „Damit werden aktuell Erkenntnisse in Asylentscheidungen mit einbezogen, deren Zuverlässigkeit weder die Angestellten des BAMF noch Richter*innen überprüfen können. Vom Bundesdatenschutzbeauftragten erhoffen wir uns nun, dass er genau prüft, was das BAMF hier tut“, sagt Beckmann. „Es kann in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland nicht hingenommen werden, dass Gerichte blind darauf vertrauen sollen, was eine Behörde ihnen vorlegt.“

Weitere Informationen zu den Verfahren finden Sie hier.

Die Studie „Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa“ können Sie hier herunterladen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Daniela Turß, ,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896

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