GFF reicht Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer für ein sicheres „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ ein
Berlin, 17. Juni 2018 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Klage für ein sicheres „besonderes elektronisches Anwaltspostfach” (beA) koordiniert. Die Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wurde am 15. Juni 2018 beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht und hat zum Ziel, das beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) so nachrüsten zu lassen, dass allein die vorgesehenen Empfänger einer Nachricht diese entschlüsseln können. Die derzeit von der BRAK verwendete Verschlüsselungstechnik gewährleistet das nicht, weil sie mit dem so genannten HSM eine „Sollbruchstelle“ aufweist.
Viele Rechtsanwält*innen teilen die Bedenken der GFF. Stellvertretend für sie klagen:
• RA Stefan Conen • RA und Syndikus Karl Jägen • RA Prof. Dr. Remo Klinger • RA Christoph R. Müller • RA und Syndikus Daniel Rink • RA Michael Schinagl • RA’in Halina Wawzyniak, ehem. MdB
Die Kläger*innen wären durch ihren alltäglichen Umgang mit sensiblen Daten besonders von den Sicherheitslücken des beA betroffen.
Vertreten werden die Kläger*innen von dem Berliner Rechtsanwalt Nicolas Baum. Für die GFF begleitet Rechtsanwalt Dr. Martin Delhey das Verfahren.
Die derzeitige Konzeption des beA ist eine Gefahr für das Mandatsgeheimnis, weil die Nachrichten unterwegs auf einem Server der BRAK mit einem so genannten HSM „umgeschlüsselt“ werden. Nicht der Absender, sondern dieser zentrale Server steuert damit, wer die Nachrichten lesen kann. Aufgrund dieser Schlüsselrolle der BRAK ist das beA ein besonders attraktives Ziel für Angriffe durch Kriminelle oder staatliche Stellen des In- und Auslands – ein wesentlicher Unterschied zu Brief oder Fax.
Vor dem Hintergrund, dass einfache technische Lösungen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung längst verfügbar sind, ist ein Festhalten am beA in seiner jetzigen Form für die Betroffenen nicht hinnehmbar:
„Diese Hintertür des beA in seiner derzeitigen technischen Ausgestaltung ist eine Gefahr für eine Säule unseres Rechtsstaats: das anwaltliche Berufsgeheimnis. Menschen, die sich einer Anwältin oder einem Anwalt anvertrauen, müssen sich darauf verlassen können, dass die elektronische Kommunikation über das beA nicht unterwegs abgehört werden kann“, so Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Rechtssuchende schlechter stehen sollen als jeder normale Nutzer von Messengerdiensten wie Signal oder WhatsApp, bei denen die Ende-zu-Ende- Verschlüsselung längst Standard ist.“
Nachdem IT-Sicherheits-Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) gravierende Sicherheitslücken aufdeckten, sah sich die BRAK gezwungen, das beA kurz vor Weihnachten letzten Jahres vom Netz zu nehmen. Seit dem 1. Januar 2018 sind jedoch alle Rechtsanwält*innen dazu verpflichtet, in dem Postfach eingehende Nachrichten gegen sich gelten zu lassen (sog. passive Nutzungspflicht). Ab spätestens dem 1. Januar 2022 dürfen Rechtsanwält*innen zudem nur noch auf elektronischem Wege über das beA mit den Gerichten zu kommunizieren (sog. aktive Nutzungspflicht).
Viele Menschen teilen die Bedenken der GFF und sorgten mit ihren Spenden dafür, dass die Klage nach wenigen Wochen finanziert war. Auch das zeigt, wie groß das Interesse an einer gerichtlichen Verbesserung der Datensicherheit des beAs ist. Die GFF dankt allen Spenderinnen und Spendern, dass sie mit ihrer Unterstützung unsere Klage für ein sicheres beA möglich gemacht haben.
Hintergrundinformationen zum Fall finden Sie auf unserer Website unter www.bea-aber-sicher.de.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger*innen mit exzellenten Jurist*innen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen „Staatstrojaner" in der Strafprozessordnung sowie die jüngste Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes.
Mehr Informationen finden sich unter www.freiheitsrechte.org
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter oder unter +49 30 555 71 66 55 zur Verfügung.