Europäischer Digital Services Act tritt in Kraft: GFF gründet Center for User Rights und reicht Beschwerde gegen gezielte Werbung durch LinkedIn bei der Kommission ein
Berlin, 26. Februar 2024 – Kurz nach dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) am 17. Februar 2024 reicht die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Global Witness, EDRi und Bits of Freedom eine Beschwerde gegen LinkedIn bei der Europäischen Kommission ein. Der Digital Services Act soll die Rechte von Internet-Nutzer*innen gegenüber Plattformen schützen und große Digitalkonzerne besonders in die Pflicht nehmen. Mit der Beschwerde wollen die Organisationen erreichen, dass die Kommission das in Art. 26 DSA festgeschriebene Verbot der gezielten Werbung gegenüber LinkedIn durchsetzt. Danach dürfen Plattformen keine gezielte Werbung ausspielen, die auf Profilen anhand von sensiblen persönlichen Daten wie der sexuellen Orientierung oder der politischen Einstellung basiert.
„Plattformen haben Zugriff auf sehr intime Details über unser Leben. Das Verbot diese sensiblen Daten gezielt für Werbung einzusetzen, ist eine wichtige Errungenschaft des DSA. Es schützt Nutzer*innen vor Diskriminierung und verhindert irreführende Werbebotschaften“, sagt Jürgen Bering, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Vor dem Hintergrund des Superwahljahrs 2024 in der Europäischen Union ist es wichtiger denn je, Plattformen für ihre Rolle im politischen Prozess zur Verantwortung zu ziehen.“
Mit dem neu gegründeten Center for User Rights will die GFF die Grundrechte von Nutzer*innen umfassend schützen und dafür kämpfen, dass Digitalkonzerne Grundrechte achten. „Für eine lebendige Demokratie dürfen wir den digitalen Raum nicht den Plattformen überlassen“, fordert Svea Windwehr, Leiterin des Centers for User Rights bei der GFF. „Mit dem DSA haben wir als Zivilgesellschaft endlich Werkzeuge in der Hand, um Digitalkonzerne zur Rechenschaft zu ziehen. Mit der heutigen Beschwerde legen wir damit im Bündnis mit anderen europäischen Organisationen los.“ Die Bündnis-Organisationen zielen darauf ab, dass die Europäische Kommission den Sachverhalt eingehend prüft und ein formelles Verfahren wegen Verletzung des DSA gegen LinkedIn einleitet, sollte die Plattform nicht selbst auf die personalisierte Werbung auf Basis sensibler Daten verzichten.
Die GFF fordert Nutzer*innen dazu auf, das Center bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Plattformen aktiv zu unterstützen. Wer den Eindruck hat, dass eine Plattform rechtswidrig den Account gesperrt, die Reichweite eingeschränkt oder Posts gelöscht hat, soll sich über die Website an das Center for User Rights wenden.
Weitere Informationen zur Beschwerde an die Kommission finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/sensible-daten
Weitere Informationen zum Center for User Rights der GFF finden Sie hier:
https://centerforuserrights.freiheitsrechte.org/
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau
presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55 – 01579/2493108