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Nach Verfassungsbeschwerde der GFF: Bundesverfassungsgericht formuliert strenge Anforderungen an Ausgangssperren

Berlin, 30. November 2021 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) kommentiert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Corona-Notbremsegesetz (auch: „Bundesnotbremse“) wie folgt:

„Wir begrüßen die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht für Ausgangssperren aufgestellt hat. Denn Ausgangssperren greifen tief in eine ganze Reihe von Grundrechten ein und sind ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Pandemiebekämpfung verfassungswidrig“, sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender und Legal Director der GFF.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die von der GFF koordinierte Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Es hat aber auch festgestellt, dass Ausgangssperren nur „in einer äußersten Gefahrenlage“ in Betracht kommen. Zusätzlich hat das Gericht die Notwendigkeit von ausdifferenzierten gesetzlichen Lösungen auf wissenschaftlicher Basis und mit Ausnahmetatbeständen betont. „An diesen hohen Maßstäben muss sich der Gesetzgeber auch in Zukunft messen lassen“, sagt Buermeyer.

Zum Hintergrund:

Der Bundestag hatte am 22. April 2021 das sogenannte Corona-„Notbremsegesetz“ erlassen. Die entscheidende Bestimmung, § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), war bis zum 30. Juni 2021 in Kraft. Sie sah u.a. eine allgemeine Ausgangssperre in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr vor, die ab Erreichen des Inzidenzwerts 100 in einem Landkreis automatisch galt. Diese Ausgangssperre war verfassungsrechtlich unzulässig, wie ein Rechtsgutachten der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg) im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zeigte. Deshalb hatten wir am 24. April 2021 gemeinsam mit zwölf Kläger*innen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ziel der Verfassungsbeschwerde war es nicht, die Maßnahmen der Bundesregierung ersatzlos außer Kraft zu setzen. Vielmehr stritten und streiten wir mit Blick auf die kommenden Herausforderungen für ein schlüssiges Gesamtkonzept der Pandemiebekämpfung.

Mehr Informationen zu unserer Verfassungsbeschwerde finden Sie hier.

Das Rechtsgutachten „Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekämpfung“ finden Sie zum Download hier.
https://freiheitsrechte.org/gutachten-ausgangssperren

Unser Online-FAQ “Corona und Grundrechte” finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Janina Zillekens, presse@freiheitsrechte.org,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0157-92372643

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