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Grundsatzurteil für Klimacamps: Bundesverwaltungsgericht erklärt Protest gegen den Tagebau Garzweiler als von der Versammlungsfreiheit geschützt

Berlin/ Leipzig, 24. Mai 2022 – In dem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützten Verfahren zum Klimacamp 2017 am Tagebau Garzweiler bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) heute, dass auf Dauer angelegte Protestcamps, einschließlich der dafür notwendigen Infrastruktur, umfassend von der Versammlungsfreiheit geschützt sind. Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator der GFF, äußert sich zu der heutigen Verhandlung wie folgt:

„Diese Entscheidung ist ein Grundsatzurteil für die Versammlungsfreiheit. Das BVerwG hat heute klargestellt, dass die Protestierenden über das Wie und Wo von friedlichem Protest entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine verfassungsrechtlich bislang ungeklärte Frage zu Gunsten des Selbstbestimmungsrechts der Protestierenden entschieden. Es ist unserer Argumentation gefolgt und hat damit endlich Rechtssicherheit für Protestcamps geschaffen. Der willkürlichen Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch die Behörden vor Ort wurde ein Riegel vorgeschoben“.

2017 hatte die Aachener Polizeibehörde einer zu Übernachtungszwecken vorgesehenen Fläche beim Garzweiler Klimacamp den Schutz der Versammlungsfreiheit abgesprochen. Dagegen hatte die Anmelderin des Klimacamps geklagt – mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied 2020, dass auch die für Übernachtungen benötigte Infrastruktur von der Versammlungsfreiheit geschützt ist. Die vom Land Nordrhein-Westfalen eingelegte Revision hat das Bundesverwaltungsgericht heute zurückgewiesen.

„Für die Klimabewegung ist die Entscheidung ein Meilenstein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte, der das jahrelange Verfahren geführt hat. „Im Zusammenhang mit den jährlich stattfindenden Protestcamps führte das Aufstellen von Übernachtungszelten immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Polizei und Versammlungsbehörden und hat die ehrenamtlichen Planungen und den demokratischen Protest extrem erschwert. Damit sollte nun Schluss sein.“ Die Entscheidung ist die erste im GFF-Projekt „Klimacamps stärken“.

Weitere Informationen zu unserem Engagement für Klimacamps finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/klimacamps

Unseren Gastbeitrag im Verfassungsblog finden Sie hier:
Wir bleiben bis ihr handelt? Klimacamps unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55

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