Kein Wahlkampf auf Kosten der Verfassung: GFF startet Grundrechte-Check zur Bundestagswahl
Berlin, 15. Januar 2025 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) startet mit dem Grundrechte-Check ein neues Informationsformat auf ihren Social-Media-Kanälen, das bis zur Bundestagswahl aktuelle politische Forderungen und Wahlprogramme auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten prüft. Wird mit politischen Vorschlägen geworben, die Verfassung oder Grundrechte missachten, will die GFF diese Vorschläge zeitnah und deutlich als verfassungswidrig benennen. Ziel ist, allen Wahlberechtigten eine grundrechtliche Orientierung bei dieser Bundestagswahl an die Hand zu geben.
„2024 zu den Feierlichkeiten rund um den 75. Geburtstag des Grundgesetzes überboten sich Politiker*innen gegenseitig mit Lob und Würdigungen der Verfassung“, erinnert Malte Spitz, Generalsekretär der GFF. „Jetzt stecken wir mitten in einem hitzigen Bundestagswahlkampf und die Kandidat*innen vieler Parteien ignorieren für ihre zugespitzten Forderungen die Grundrechte eben dieser Verfassung. Das können wir nicht so stehenlassen – gerade jetzt, da Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und weltweit enorm unter Druck stehen.“
Die Jurist*innen der GFF prüfen ausgewählte aktuelle Forderungen aus öffentlichen Debatten und aus den Parteiprogrammen der demokratischen Parteien auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten und damit auch auf die rechtliche Umsetzbarkeit. Sie prüfen parteiunabhängig, kritisch – und heben vielversprechende Schritte für besseren Grundrechtsschutz positiv hervor. Überfällig sind aus Sicht der GFF effektive Regelungen zum Schutz vor Gewalt im Netz, für ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht und ein rechtssicheres Gemeinnützigkeitsrecht.
„Eine funktionierende Demokratie lebt vom Wettbewerb um politische Ideen und Lösungen. Dabei gelten aber die Maßstäbe unseres Grundgesetzes“, erklärt Maria Scharlau, Sprecherin der GFF. „Mit dem neuen Format wollen wir sicherstellen, dass im Wahlkampf Grundrechte eine Stimme haben – und dass unser Rechtsstaat nicht durch verfassungswidrige Vorschläge untergraben wird.“
Die GFF geht mit strategischen Klagen für besseren Grundrechtsschutz vor Gericht und greift dabei immer wieder verfassungswidrige Gesetze an, wie zum Beispiel Polizeigesetze mit exzessiven Überwachungsbefugnissen. Daneben setzt sich die GFF in ihrer politischen Arbeit dauerhaft dafür ein, dass grundrechtswidrige Gesetze gar nicht erst verabschiedet werden.
Der Grundrechte-Check wird unterstützt durch die Nemetschek Stiftung aus München.
Die GFF hat bereits erste Grundrechte-Checks zu folgenden zwei Forderungen der Unionsparteien durchgeführt:
- Ausbürgerung nach Straftaten
- Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger*innen
- Politikwechsel: Abkehr von Grund- und Menschenrechten?
Die Expert*innen der GFF stehen jederzeit gerne für Interviews und Hintergrundgespräche zu den Themen des Grundrechts-Checks zur Verfügung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55 – 01579/2493108