GFF klagt mit Künstler*innenkollektiv Peng! gegen den Verfassungsschutz
„Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Vereine und Organisationen - das muss endlich gerichtlich anerkannt werden!“, sagt Vivian Kube, Rechtsanwältin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. “Sonst werden Menschen immer dann nichts von der Beobachtung des Verfassungsschutzes erfahren können, wenn sie sich zusammengeschlossen haben. Das könnte regelrecht davon abschrecken Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit oder die Kunstfreiheit gemeinsam auszuüben oder Vereine zu gründen – mit katastrophalen Folgen für die Zivilgesellschaft.“
Wenn sich die Rechtsauffassung des Bundesamts für Verfassungsschutz durchsetzt, dürften Verfassungsschutzämter Vereine und Organisationen beobachten und deren Aktivitäten auswerten, ohne darüber Auskunft geben zu müssen. Das steht in scharfem Kontrast dazu, dass gerade bei Vereinen ja die dahinterstehenden Menschen aktiv werden. Diese fehlende Transparenz und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit gefährden den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft und die kollektive Grundrechtsausübung: Menschen werden dadurch davon abgeschreckt, sich in den demokratischen Diskurs einzubringen und ihre Grundrechte kollektiv wahrzunehmen.
Vereine wie das Künstler*innenkollektiv Peng! setzen sich kritisch mit dem Handeln von Unternehmen und Politik auseinander. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für eine lebendige Demokratie. "Der Verfassungsschutz hat in Deutschland nicht umsonst traditionell einen sehr schlechten Ruf. Jetzt verbirgt er auch noch die Information, ob er zu einer Künstler*innengruppe arbeitet. Wir bieten den Beamten auch gerne mal an, bei Tee und Kuchen mit uns über Demokratie und die deutsche Verfassung zu sprechen, aber wir kommen nun auch nicht mehr umher, sie vor Gericht an ihre Aufgaben zu erinnern“, sagt Peng! Mitglied Galina von Spitzelstein, die nur unter Pseudonym sprechen möchte. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Grundsatz entschieden, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch auf juristische Personen anwendbar ist. Mit diesem Verfahren, das Rechtsanwältin Anja Heinrich führt, möchte die GFF diesen Grundsatz auch gegenüber dem Verfassungsschutz durchsetzen.
Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/peng
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Dr. Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org
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