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GFF erhält Ehrenpreis pro reo der AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein

Berlin, 11. November 2017 (DAV/GFF) - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhält den diesjährigen „pro reo“-Ehrenpreis der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Mit „pro reo“ zeichnet die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht Personen oder Organisationen aus, die sich auf herausragende Weise für die Förderung und Sicherung einer unabhängigen, uneingeschränkten und wirksamen Strafverteidigung einsetzen. Die GFF erhält den diesjährigen Ehrenpreis wegen ihres herausragenden Einsatzes für die Freiheitsrechte. Sie organisiert und finanziert seit 2015 strategisch geplante Klagen und Verfassungsbeschwerden zum Schutz der Grundrechte. Damit helfe sie den Menschen, staatliche Eingriffe in ihre Bürger- und Menschenrechte abzuwehren, so die Begründung der Jury des „pro reo“-Ehrenpreises.

Die GFF bezeichnet sich als Rechtsschutzversicherung unseres Grundgesetzes. Und genau das ist sie auch. Dafür gebührt ihr der Dank der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und dieser Preis“, sagt Dr. Dirk Lammer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV.

Die GFF wurde 2015 u.a. von Dr. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, Dr. Boris Burghardt, Gastprofessor für Strafrecht an der Universität Hamburg, Prof. Dr. Nora Markard, Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Hamburg und Malte Spitz, Autor und Datenschutzaktivist, in Berlin gegründet. Sie setzt sich gezielt mit gerichtlichen Verfahren dafür ein, das Recht menschlicher und gerechter zu gestalten. Dafür arbeitet die GFF, die sich überwiegend aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert, mit vielen erfahrenen Juristinnen und Juristen und starken Partnern, wie dem Deutschen Anwaltverein zusammen.

In der Tradition couragierter Anwälte

Wir sehen den Ehrenpreis „pro reo“ als Auszeichnung für unsere ersten Verfahren und zugleich als Ansporn, beharrlich weitere Grundsatzentscheidungen zum Schutz der Grund- und Menschenrechte voranzutreiben“, sagt Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Mit dem Preis und mit unserer Arbeit sehen wir uns zudem in der Tradition couragierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wie Gerhart Baum, Burkhard Hirsch, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhard Strate, die in der Vergangenheit bereits erfolgreich Verfassungsbeschwerden in diesem Bereich erhoben haben“, so Buermeyer weiter.

Die aktuellen Fälle der GFF betreffen die Bereiche Strafrecht (u.a. „Datenhehlerei“, § 202d StGB), Strafprozessrecht (u.a. Überwachung Telekommunikation/ Online-Durchsuchung, § 100a und b StPO), Datenschutz, Informationsfreiheit, Pressefreiheit und Gleichstellung. Weitere Verfahren sind in Vorbereitung.

In der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV sind mehr als 3.200 Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger verbunden. Sie ist damit Europas größte Strafverteidigervereinigung. Der „pro reo“-Ehrenpreis wird jährlich verliehen und ist nicht dotiert. Die Jury des Ehrenpreises ist derzeit besetzt mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und Rechtsanwältin, Dr. Margarethe von Galen, Rechtsanwältin und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs in Berlin, Anette Ramelsberger, Gerichtsreporterin bei der Süddeutschen Zeitung und Rechtsanwalt Prof. Dr. Leitner aus München, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV.

Zur Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein:
ag-strafrecht.de

Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Katharina Mikulcak

T: +49 170 6070287

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