Stellungnahme: Entzug der Gemeinnützigkeit von Change.org verkürzt demokratische Teilhabe
Berlin, 18. März 2021 - Die Berliner Finanzverwaltung hat dem Verein Change.org e.V. mitgeteilt, dass ihm der Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt wird. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) kritisiert diese Entscheidung in ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme. „Die Finanzverwaltung zeigt ein völlig überholtes Verständnis davon, wie Demokratie funktioniert und was gemeinnützig ist“, sagt Vivian Kube, Juristin und Expertin für Gemeinnützigkeitsrecht bei der GFF. „Sie glaubt, Gemeinnützigkeit ende dort, wo Bürger*innen das Verhalten von Unternehmen und anderen nicht-staatlichen Akteuren beeinflussen wollen. Das passt nicht ins 21. Jahrhundert.“
Change.org betreibt Deutschlands bekannteste Petitionsplattform. Das Finanzamt Berlin begründet den Entzug der Gemeinnützigkeit damit, dass Change.org sich weigere, Petitionen zu löschen oder mit einer Gebühr zu belegen, die sich an Konzerne und andere nicht-staatliche Akteure richten. Die Entscheidung beruht auf einer neuen Auslegung von Demokratie und politischer Bildung im Gemeinnützigkeitsrecht, auf die sich die Finanzämter länderübergreifend geeinigt haben sollen. Nur Petitionen an staatliche Akteure sollen künftig noch gemeinnützig sein.
„Der Ansatz der Finanzämter ist nicht nachvollziehbar“, sagt Kube. „Für die Gemeinnützigkeit einer Petitionsplattform ist es nicht entscheidend, ob sich eine Petition an eine staatliche oder an eine private Stelle richtet.“ Die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 und die Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes schützen selbstverständlich auch Verhalten, das private Akteur*innen adressiert. Politische Teilhabe erschöpft sich, anders als die Finanzverwaltung argumentiert, keineswegs in dem in Artikel 17 des Grundgesetzes verankerten Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an staatliche Stellen zu wenden.
Gregor Hackmack, Vorstand von Change.org e.V. kommentiert: „Wir wollen als Verein weiterhin Menschen unterstützen, die Welt im positiven Sinne zu verändern, unabhängig von ihrem Einkommen und unabhängig vom Adressaten. Gebühren sollen auch zukünftig kein Hinderungsgrund für Engagement auf Change.org sein. Wir weigern uns, Petitionen an Konzerne zu löschen oder mit Gebühr zu belegen.“
Die vollständige GFF-Stellungnahme „Auch Petitionen an nicht-staatliche Akteur*innen wie Unternehmen müssen gemeinnützig sein – Geplante Einschränkung der politischen Betätigung von Petitionsplattformen gefährdet die Demokratie“ finden Sie hier: Stellungnahme: Auch Petitionen an nicht-staatliche Akteur*innen wie Unternehmen müssen gemeinnützig sein
Weitere Informationen zur Arbeit der GFF zum Thema Gemeinnützigkeit und politisches Engagement finden Sie hier: Gemeinnützigkeit und politisches Engagement
Weitere Informationen zu Change.org finden Sie unter:
Bei Rückfragen an die GFF wenden Sie sich an:
Daniela Turß, ,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896
Bei Rückfragen an Change.org wenden Sie sich an:
Gregor Hackmack, Vorstand bei Change.org e.V.,
Tel. 0162/8444495