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Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform - Eingriffe in Grundrechte vorprogrammiert

Berlin, 24. Juni 2020 - Zum heutigen Ersten Entwurf des Bundesjustizministeriums für die Umsetzung von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform äußert sich Felix Reda, Projektkoordination bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und ehemaliger Europaabgeordneter:

„Die Bundesregierung bricht ihr Versprechen, bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform auf Uploadfilter zu verzichten. Ob der Einsatz von Uploadfiltern überhaupt grundrechtskonform ausgestaltbar ist, müssen Gerichte klären. Sollte der jetzige Vorschlag Gesetz werden, werde ich mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte genau prüfen, ob wir dagegen gerichtlich vorgehen werden.

Immerhin lässt der Vorschlag von Bundesjustizministerin Lambrecht erkennen, dass sie sich mit der lautstarken Kritik von Wissenschaft, Unternehmen und Nutzerinnen und Nutzern an Artikel 17 auseinandergesetzt hat. Erstmals macht sie konkrete Vorschläge, wie die Bundesregierung die Sperrung legaler Inhalte verhindern will. Wenn Nutzerinnen und Nutzer beim Upload angeben, dass sie fremde Inhalte legal verwenden, darf dieser Inhalt in der Regel nicht automatisch gesperrt werden.

Allerdings wird diese Schutzvorkehrung gleich wieder aufgeweicht, indem ‚offensichtlich rechtswidrige Uploads‘ trotzdem vollautomatisch gesperrt werden sollen. Dabei erkennt der Umsetzungsvorschlag an, dass widerrechtliche Sperrungen etwa durch falsche Angaben vermeintlicher Rechteinhaber ein ernsthaftes Problem darstellen und sanktioniert werden müssen. Auch wenn ein Upload vollständig mit einem gemeldeten Inhalt übereinstimmt, handelt es sich also nicht automatisch um einen ‚offensichtlich rechtswidrigen Inhalt‘. Um die Grundrechte zu schützen, sollten Sperrentscheidungen deshalb immer von Menschen getroffen werden, sonst sind weitreichende Eingriffe in die Grundrechte vorprogrammiert.

Zu begrüßen ist, dass der Vorschlag neue Urheberrechtsausnahmen vorsieht und so weite Teile der Alltagskultur im Netz erstmals legalisieren würde. Ein „Recht auf Remix“ ist schon lange überfällig. Das ist ein Verdienst der Hunderttausenden, die letztes Jahr gegen Uploadfilter auf die Straße gegangen sind.

Auch, dass Verbraucherschutzverbände gegen das Sperren legaler Inhalte vorgehen können sollen, stellt einen echten Fortschritt dar. Mit unserem Projekt control © wollen wir von der Gesellschaft für Freiheitsrechte Nutzerinnen und Nutzer bei solchen Klagen unterstützen. Allerdings muss Justizministerin Lambrecht die Verbände auch mit den nötigen Informationsrechten gegenüber den Plattformen ausstatten, um gegen Verstöße gegen die Nutzungsrechte vorzugehen.

Zwar ist der Vorschlag durchaus als Gesprächsangebot an die Netzcommunity zu werten. Aber es ist noch viel Arbeit notwendig, um den Grundrechtsschutz bei der Umsetzung umfassend zu gewährleisten.“

Weitere Informationen zur Arbeit der GFF zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie finden Sie unter unserem Projekt control ©.

Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Kommunikationsfreiheit finden Sie hier.

Bei An- und Rückfragen wenden Sie sich an:
Daniela Turß, ,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896

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