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Polizeigesetz Brandenburg: GFF warnt vor "Kultur der kalkulierten IT-Unsicherheit"

Berlin/Potsdam, 9. Januar 2018 – Anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landtags von Brandenburg kritisiert Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Entwürfe zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes.

In einer gutachterlichen Stellungnahme warnt Ulf Buermeyer vor den gesellschaftlichen Folgen einer „Kultur der kalkulierten IT-Unsicherheit“ durch den Einsatz von Staatstrojanern durch die Polizei und verweist dabei auf den Ausbruch des „wannacry“-Trojaners: Der amerikanische Geheimdienst NSA hatte damals eine Sicherheitslücke in Windows-Betriebssystemen geheim gehalten, die daher nicht geschlossen werden konnte und später von Kriminellen für einen Erpressungs-Trojaner ausgenutzt wurde. Die GFF setzt sich demgegenüber für ein Verbot ein, Sicherheitslücken auszunutzen, die Herstellern und Betreibern von IT-Systemen noch unbekannt sind.

„Die vergangenen Tage haben einmal mehr gezeigt, welches Drohpotenzial und welche Gefahr von Sicherheitslücken und mangelhafter IT-Sicherheit ausgeht.“, so Ulf Buermeyer. „Alle Behörden müssen Sicherheitslücken melden, damit sie geschlossen werden können, statt sie für Überwachungsmaßnahmen zu horten und auszunutzen.“

Die verfassungswidrige Erweiterung der Befugnisse von Behörden ist in Deutschland kein Einzelfall. Die GFF hat sich deshalb bereits gegen ähnliche Regelungen in der Strafprozessordnung und im Polizeigesetz Baden-Württemberg gewendet. Außerdem plant die GFF, mittels Verfassungsbeschwerden gegen Staatstrojaner in den Polizeigesetzen aller Bundesländer zu kämpfen, die diese Maßnahmen in verfassungswidriger Weise einführen wollen.

Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ist die GFF auf Spenden angewiesen: Hier spenden.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.

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