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Artikel 10 Gesetz Daten von xresch, lizensiert unter Pixabay License
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 10

Artikel 10-Gesetz

Das sogenannte „G 10“-Gesetz erlaubt die strategische Überwachung internationaler Telekommunikation durch den BND. Gemeinsam mit Amnesty International haben wir 2016 Verfassungsbeschwerde erhoben und das mit Erfolg für den Schutz der Privatsphäre.

Die GFF hat mit Amnesty International im November 2016 Verfassungsbeschwerde gegen das Artikel 10-Gesetz („G 10“) erhoben, um die ungezügelte Überwachung der Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND) einzugrenzen. Ein Teil der Verfassungsbeschwerde hat sich u.a. durch den kontinuierlichen Einsatz der GFF und dem erwirkten Grundsatzurteil in Karlsruhe zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) von 2022 erledigt. Jenes Grundsatzurteil stellte strengere Maßstäbe für die Datenübermittlung von Geheimdiensten an die Polizei und andere Stellen auf und hat zu einer entsprechenden Reform des „G 10“ geführt. Dahingehend ist unsere Verfassungsbeschwerde bestehen geblieben und hatte teilweise Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2024 ein klares Signal für die Stärkung der vertraulichen Kommunikation gesetzt und die Geheimdienste erneut in die Schranken gewiesen.
Bijan Moini

Bijan Moini

Legal Director und Syndikus

„Dieses Urteil beweist, dass unsere strategischen Klagen für einen besseren Schutz der Privatsphäre Wirkung zeigen: Stück für Stück holen die von uns errungenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Geheimdienstarbeit auf den Boden des Grundgesetzes zurück.“

Das Gericht hat die Verfassungswidrigkeit mit fundamentalen, auch auf andere Überwachungszwecke übertragbaren Mängeln begründet: Es fehle eine hinreichend bestimmte Regelung zur Aussonderung von Daten aus der reinen Inlandskommunikation, der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung werde nicht hinreichend geschützt, die Dokumentation über Grundrechtseingriffe werde zu schnell gelöscht und die Kontrolle der BND-Tätigkeit sei unzureichend, müsse nämlich durch eine gerichtsähnliche Instanz sichergestellt sein. Die für verfassungswidrig erklärte Vorschrift muss nun bis Ende 2026 angepasst werden.

Erhebung der Verfassungsbeschwerde

Wir hatten im November 2016 gegen die sogenannte „strategische“ Überwachung der internationalen Telekommunikation nach Deutschland und von Deutschland geklagt. Wir haben uns dagegen gewendet, dass der BND diese Telekommunikation massenhaft ohne konkreten Verdacht auch für die Aufklärung verhältnismäßig geringer Gefahren gegen einzelne ausspionieren darf. Außerdem waren wir davon überzeugt, dass die Diskriminierung von Menschen ohne deutschen Pass nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Teilerfolg durch Grundsatzurteil von 2022

Die „G 10“-Vorschriften, die die Übermittlung von Daten an andere Geheimdienste unter zu niedrigen Voraussetzungen ermöglichten, wurden durch den Gesetzgeber mittlerweile angepasst. Damit hat sich ein Teil unserer Verfassungsbeschwerde gegen das „G 10“ erledigt. Diese Anpassung ist unter anderem auf einen unserer Klageerfolge zurückzuführen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) von 2022 strengere Maßstäbe für die Übermittlung von Daten in einem Grundsatzurteil aufgestellt hat, wurde das „G 10“ angepasst.

Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit Amnesty International

Unsere Verfassungsbeschwerde wurde von Prof. Dr. Matthias Bäcker vertreten. Prof. Bäcker ist einer der erfahrensten Juristen Deutschlands auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung. Er hat sowohl einzelne Personen, die sich bei Amnesty International engagieren, als auch die deutsche Sektion von Amnesty International vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Gemeinsam haben wir uns direkt gegen bestimmte Passagen des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (das sogenannte „G 10“) gewendet.

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