Berlin braucht eine Beschwerdestelle für obdach- und wohnungslose Menschen
Gewalt, Diskriminierung, Ausgrenzung: Menschen, die auf der Straße leben, werden besonders häufig in ihren Grundrechten verletzt. Wir haben gemeinsam mit der Union für Obdachlosenrechte Berlin (UfO) ihre Beschwerden gesammelt, um die Notwendigkeit einer spezifischen Beschwerdestelle zu unterstreichen.
Über 60.000 Menschen in Berlin haben keine eigene Wohnung. Sie leben oft über Jahre in staatlichen Unterkünften oder auf der Straße. Ihr Leben ist von Unsicherheit, Diskriminierung und Gewalt geprägt. Notunterkünfte bieten kaum Privatsphäre und Konflikte sind alltäglich. Wer auf der Straße lebt, ist dem Wetter schutzlos ausgesetzt und muss Diebstahl oder Übergriffe im Schlaf fürchten. Viele Menschen leiden an chronischen Krankheiten oder unbehandelten Verletzungen, denn der Zugang zu medizinischer Versorgung oder zu Sozialleistungen ist ohne festen Wohnsitz massiv erschwert. Dazu kommt soziale Ächtung und Ausgrenzung, die es den Menschen schwer macht, Hilfe zu bekommen und gehört zu werden.
Was viele nicht wissen: Unfreiwillig obdach- und wohnungslose Menschen haben zu jeder Zeit ein Recht auf Unterbringung durch den Staat. In Berlin wird das durch die Bezirksämter organisiert – meist in Notunterkünften. Doch besonders hier erleben die Menschen immer wieder strukturelle Rechtsverletzungen.
Prekäre Bedingungen in Unterkünften
Es fehlt an Privatsphäre und Schutz, insbesondere für Familien mit Kindern sowie Menschen aus der queeren Community und behinderte Menschen. Und auch der Platz in Unterkünften ist häufig nicht sicher: Teils werden Menschen aus den Unterkünften verwiesen und müssen auf der Straße schlafen, teils wird dabei auch ihr Eigentum ohne Erlaubnis entsorgt und vernichtet. Beides verstößt gegen ihre Grundrechte.
Obdach- und wohnungslose Menschen schildern auch zahlreiche Rechtsverletzungen außerhalb der Unterkünfte, etwa Gewalterfahrungen mit Sicherheitsdiensten und Polizeibeamten oder Diskriminierungserfahrungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Keine Anlaufstelle für Beschwerden
Um diese Erfahrungen sichtbar zu machen, haben wir gemeinsam mit der Union für Obdachlosenrechte die Beschwerden von über 70 obdach- und wohnungslosen Menschen gesammelt und in einem Bericht veröffentlicht.
Nötig war das, weil es in Berlin keine einheitliche Beschwerdestelle für die Belange von obdach- und wohnungslosen Menschen gibt. Zwar kommen andere Institutionen in Frage, nämlich die LADG-Ombudsstelle, der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragte und die Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBs). Doch diese Stellen sind bislang nicht speziell auf obdach- und wohnungslose Menschen ausgerichtet. Sie in Anspruch zu nehmen ist für obdach- und wohnungslose Menschen oft mit großen Hürden verbunden. Die Beschwerdestellen können außerdem nur punktuell unterstützen und keine umfassende Beratung mit fachkundiger sozialarbeiterischer Begleitung leisten.
Unsere Untersuchung der Probleme von obdach- und wohnungslosen Menschen in Berlin kann nur der Anfang sein. Menschen, die auf der Straße leben, sind keine Bürger*innen zweiter Klasse und ihre Rechte werden nicht ausreichend geschützt.
Darum fordern wir die Einrichtung einer spezifischen Beschwerdestelle, bei der obdach- und wohnungslose Menschen ihre Beschwerden niedrigschwellig anbringen können – unter anderem, indem sie vor Ort aufgesucht und befragt werden. Auch soll die Stelle die Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit und aktiven Teilhabe stärken und sich strukturell gegen die Benachteiligung von obdach- und wohnungslosen Menschen einsetzen.
Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf
Diese Forderung soll nicht darüber hinwegtäuschen: Obdach- und wohnungslose Menschen sollten letztlich nicht in Notunterkünften untergebracht werden, sondern in einer eigenen Wohnung leben. Denn Wohnen bedeutet weit mehr als ein Dach über dem Kopf. Nur in einer eigenen Wohnung können Menschen sich ausruhen und zurückziehen, sich entfalten, gesund leben und am sozialen Leben teilhaben – oder kurz gesagt: Ihre Grundrechte ausleben.
Deutschland hat sich dazu verpflichtet, das Menschenrecht auf Wohnen zu achten und umzusetzen. Die Bundesregierung hat sich sogar zum Ziel gesetzt, Wohnungslosigkeit bis 2030 abzuschaffen. Es liegen Lösungsansätze auf dem Tisch, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen: Von Vergesellschaftung über Mietendeckel bis zur Sozialwohnungsquote. Entscheidend ist der politische Wille, die Wohnraumkrise tatsächlich zu beenden. Nur so kann auch Obdach- und Wohnungslosigkeit beendet werden – und damit auch die Rechtsverletzungen, die die Betroffenen täglich erfahren.
Das Projekt ist eine Zusammenarbeit mit der Union für Obdachlosenrechte Berlin und wurde von der Robert Bosch Stiftung gefördert.