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Demokratie und Grundrechte
Art. 5

Musikindustrie gegen Uberspace: Video-Downloads sind keine Urheberrechts­verletzung!

Werkzeuge zum Download von Videos helfen Medien, Menschenrechtsorganisationen und Kreativen, ihre Arbeit zu machen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wendet sich mit Web-Hoster Uberspace gegen Versuche, deren Verbreitung zu verbieten.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt den Web-Hosting Anbieter Uberspace gegen eine Klage von Sony Music, Universal Music und Warner Music. Die Unternehmen hatten gegen Uberspace geklagt, weil der Anbieter die Webseite des Open-Source-Projektes youtube-dl hostet. Youtube-dl ist ein legales Tool, mit dem Nutzer*innen auf über tausend Webseiten Videos herunterladen können. Mit dieser Klage will die Musikindustrie legale Netz-Aktivitäten unter dem Vorwand des Urheberrechts illegalisieren. Im Frühjahr 2023 wurde Uberspace durch das Landgericht Hamburg wegen Beihilfe zu Urheberverletzungen verurteilt. Gemeinsam mit der GFF ist der Webhoster dagegen vor dem OLG Hamburg in Berufung gegangen - das Urteil wird zum 21. November erwartet.

Bereits seit über einem Jahr geht die Musikindustrie gegen das Open-Source-Projekt youtube-dl vor. Die Software youtube-dl erlaubt es, Video- und Audiodateien von YouTube, aber auch von anderen Streamingplattformen, lokal abzuspeichern. Besonders für journalistische Berichterstattung, Spurensicherung oder kreative Zwecke wie das Erstellen von Parodien oder Mashups ist das unabdingbar – und zudem legal. Denn bei diesem Prozess werden keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen.

YouTube-Videos haben keinen Kopierschutz

Das Urheberrecht verbietet es, wirksame technische Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder Programme zu verbreiten, die einzig der Umgehung solcher Maßnahmen dienen. Das ist bei youtube-dl nicht der Fall. In unserer Erwiderung auf die Klage der Musikindustrie weisen wir nach, dass YouTube-Videos keinen Kopierschutz haben. YouTube-Videos können mit wenigen Klicks über den Browser heruntergeladen werden – ganz ohne Tools wie youtube-dl. Anders als bei echten Kopierschutzmaßnahmen wie einer Verschlüsselung gibt es keine Zugriffbeschränkung oder einen geheimen „Schlüssel“ – YouTube selbst stellt alle Informationen zum Herunterladen der Videos zur Verfügung, offen und unverschlüsselt. Außerdem können mit youtube-dl Videos von vielen anderen Webseiten heruntergeladen werden, ohne dass dabei ein Kopierschutz umgangen wird.

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Felix Reda über unsere Unterstützung von Uberspace auf YouTube.

Legale Netz-Aktivitäten dürfen nicht unter dem Vorwand des Urheberrechts eingeschränkt werden

Mit ihrer Klage setzt die Musikindustrie erneut unter dem Vorwand des Urheberrechts einen neutralen Anbieter von Internetinfrastruktur unter Druck. Besonders die Presse- und Informationsfreiheit sind gefährdet: Ohne Möglichkeiten zum Video-Download könnten Medien nicht über das Geschehen auf sozialen Netzwerken berichten. Die Informationsfreiheit leidet, wenn neutrale Netzanbieter aufgrund des finanziellen Aufwands einer Klage bereits vor einem ordentlichen Gerichtsverfahren Inhalte auf Zuruf sperren. Uberspace hat glücklicherweise nicht in vorauseilendem Gehorsam die Webseite von youtube-dl gesperrt, sondern besteht darauf, dass die Gerichte entscheiden, ob dieses Open Source-Programm wirklich gegen das Urheberrecht verstößt. Damit Uberspace die Risiken der rechtlichen Auseinandersetzung für die Verteidigung unserer Grundrechte nicht allein trägt, hat sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte entschlossen, Uberspace in diesem Verfahren im Rahmen unseres Projekts control © zu unterstützen.

Entscheidung des LG Hamburg gefährdet die Informationsfreiheit im Netz

Im Frühjahr 2023 verurteilte das Landgericht Hamburg Uberspace wegen Beihilfe zu Urheberverletzungen in zwei Punkten: Einmal wegen „Beihilfe zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen durch Dritte“, wenn diese Musikvideos klagenden Musikunternehmen herunterladen. Zum anderen wegen „Beihilfe zur Verbreitung eines Werkzeugs, das hauptsächlich zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen genutzt werde“.

Das Gericht geht im Urteil davon aus, dass sich Uberspace als Webhoster nicht auf das Haftungsprivileg für Host Provider berufen kann, weil die Klägerinnen Uberspace mit der Abmahnung auf eine vermeintliche Rechtsverletzung hingewiesen haben. Damit verkennt das Gericht den Grundsatz, dass Host Provider nach einer Abmahnung nur haften, wenn eine „klare Rechtsverletzung“ im Raum steht. Von einem offensichtlichen Rechtsverstoß kann hier keine Rede sein.

Nach der Auffassung des Landgerichts wäre das Herunterladen von YouTube-Videos immer rechtswidrig, unabhängig von dem damit verfolgten Zweck. Das widerspricht den Interessen von YouTube und verhindert zudem legale und erwünschte Nutzungen. Gemeinsam mit der GFF will der Webhoster vor dem OLG Hamburg Berufung einlegen, um die Informationsfreiheit im Netz zu schützen.

Musikindustrie macht Druck auf Umwegen

Der Programmcode von youtube-dl wird auf der Open-Source-Entwicklungsplattform GitHub gehostet. Die offizielle Website von youtube-dl, die Links zur youtube-dl-Software auf GitHub enthält, wird wiederum von dem deutschen Webhoster Uberspace gehostet. Das Tool selbst ist auf den Servern von Uberspace gar nicht zu finden, sondern lediglich verlinkt. Nach einer zwischenzeitlichen Sperrung kam die zum Microsoft-Konzern gehörende Plattform zu dem Schluss, dass youtube-dl legal ist, und schaltete youtube-dl wieder frei. Ähnlich wie auch bei der Unterlassungsklage von Sony Music gegen Quad9 versucht die Musikindustrie nun stattdessen gegen ein kleineres, vermeintlich schwächeres Unternehmen ihren Willen durchzusetzen.

Für YouTuber wie Rezo und Hilfsorganisationen wie HateAid sind Download-Werkzeuge wie youtube-dl die Grundlage ihrer Arbeit. Während Rezo als Content Creator seine eigenen Videos zu aktuellen Themen mit Fremdmaterial belegt, sichert HateAid Beweise von Hass im Netz, um Betroffene zu unterstützen. Auch Sicherheitsbehörden verwenden derartige Software zur Spurensicherung. Diese legalen Netz-Aktivitäten dürfen nicht eingeschränkt werden.

Schriftzug vor Bundesverfassungsgericht

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