Erfolg für GFF und DRI vor Berliner Kammergericht: Social-Media-Plattform X muss Daten für Forschung herausgeben
Berlin, 17. Februar 2026. Das Kammergericht Berlin hat heute entschieden, dass Democracy Reporting International (DRI) Anspruch auf öffentlich sichtbare Daten der Social-Media-Plattform X hat. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte die Klage der Organisation unterstützt, nachdem X sich geweigert hatte, die Daten herauszugeben. DRI will die Daten nutzen, um rund um die Wahlen in Ungarn zu Wahlbeeinflussung und Desinformation auf X zu forschen. Der Digital Services Act (DSA) der EU verpflichtet sehr große Online-Plattformen dazu, Forschenden Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren. Die heutige Grundsatzentscheidung zeigt, dass sich Ansprüche aus dem DSA gegen die großen Digitalplattformen in Deutschland durchsetzen lassen.
„Auch die großen Digitalkonzerne stehen nicht über dem Gesetz“, sagt GFF-Jurist Joschka Selinger. „Die Entscheidung zeigt: Der DSA ist ein scharfes Schwert für digitale Rechte und Plattformregulierung. Jetzt ist es an X, die Entscheidung umzusetzen.“
“DRI forscht im Interesser der Allgemeinheit zu Online-Debatten rund um Wahlen in vielen Ländern. Der Online-Raum soll keine Blackbox sein. Dafür brauchen wir aber einen effektiven Zugang zu Daten von den Plattformen. Das Urteil bestätigt, dass wir darauf ein Recht haben. Wir erwarten nun, dass X uns endlich diesen Zugang gewährt”, sagt Michael Meyer-Resende, Geschäftsführer von DRI.
DRI möchte konkret im Umfeld der ungarischen Parlamentswahlen im April auf öffentlich zugängliche Plattformdaten zugreifen. DRI hatte im Dezember mit Unterstützung der GFF und vertreten durch die Kanzlei Hausfeld vor dem Landgericht Berlin einen Eilantrag auf Zugang zu den Plattformdaten gestellt. Das Gericht erklärte sich allerdings für unzuständig und lehnte den Antrag deshalb ab. DRI müsse den Anspruch in Irland, am europäischen Sitz von X, geltend machen. Klagen in Irland sind mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Faktisch könnten Wissenschaftler*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Ansprüche dort nicht geltend machen.
DRI zog daraufhin, wiederum unterstützt von der GFF und vertreten von Hausfeld, vor das Berliner Kammergericht. Das Gericht hat X mit der heutigen Entscheidung dazu verpflichtet, den Datenzugang zu gewähren und seine örtliche Zuständigkeit bestätigt: Forschende können ihre Ansprüche damit vor Ort durchsetzen und sind nicht auf Verfahren am Sitz der Plattformen – meist Irland – angewiesen.
Dass das Gericht den Anspruch auf Forschungsdatenzugang bestätigt hat, ist ein positives Signal für den Grundrechtsschutz im Netz: Die großen Digitalplattformen spielen bei der öffentlichen Meinungsbildung eine zentrale Rolle. Plattformen sind durch den DSA verpflichtet, die Manipulation von Inhalten zu verhindern. Unabhängige Forschung überprüft, ob das der Fall ist.
„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für einen wirksamen Rechtsschutz gegenüber großen Digitalkonzernen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Christopher Unseld von der Kanzlei Hausfeld. „Dieses Verfahren zeigt einmal mehr, dass die private Rechtsdurchsetzung unerlässlich ist, damit deutsches und europäisches Recht nicht ins Leere läuft.“
Die Klage ist Teil des von der Stiftung Mercator, Luminate und den Open Society Foundations geförderten Center for User Rights der GFF. Das Center for User Rights setzt sich dafür ein, die Rechte von Nutzer*innen zu stärken und durchzusetzen.
Mehr Informationen zum Fall finden Sie auf unserer Fallseite.
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