Frauen müssen sich nicht mit Mittelmaß zufriedengeben: Equal Pay-Erfolg für GFF und Daimler-Abteilungsleiterin vor Bundesarbeitsgericht
Erfurt/Berlin, 23. Oktober 2025 - Das Bundesarbeitsgericht hat heute der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützten Klage einer Abteilungsleiterin gegen Daimler auf gleiche Bezahlung in den wichtigen Grundsatzfragen recht gegeben. Das Gericht entschied, dass sich die Abteilungsleiterin mit ihrem direkten Kollegen vergleichen kann und dass der Arbeitgeber den Lohnunterschied mit objektiven Kriterien begründen muss. Das Gericht verwies das Verfahren zur Entscheidung in der Sache zurück ans Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Daimler erhält damit nochmal die Gelegenheit, objektive Gründe für die geringere Bezahlung der Klägerin nachzureichen. In den ersten beiden Instanzen war es dem Unternehmen nicht gelungen, transparente Entgeltkriterien für die relevante Leitungsgruppe vorzuweisen.
Das Gericht lehnte mit der heutigen Entscheidung die Auffassung der Vorinstanzen ab, dass sich der Anspruch auf gleichen Lohn auf die Differenz zum Median beschränkt. Diese Berechnungsweise ist mit der heutigen Entscheidung vom Tisch. Damit hat die GFF gemeinsam mit der Klägerin eine wichtige Klarstellung für die Durchsetzung von Equal Pay erreicht.
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Bereits zum dritten Mal mussten wir mit einer Equal Pay-Klägerin bis zum Bundesarbeitsgericht, um dieses Grundrecht durchzusetzen“, sagt Rechtsanwältin und GFF-Juristin Sarah Lincoln, die heute vor dem BAG verhandelte. „Der mühsame Gang durch die Instanzen hat sich gelohnt – endlich steht fest: Frauen müssen sich nicht mit Mittelmaß zufriedengeben. Sie können sich mit jedem Kollegen vergleichen, der die gleiche Arbeit macht. Wenn der Arbeitgeber den Lohnunterschied nicht begründen kann, muss er den Lohn angleichen.“
Die von der GFF unterstützte Klägerin ist seit nahezu 30 Jahren bei der Daimler AG beschäftigt – 15 Jahren davon als Abteilungsleiterin. Seit ihrer Rückkehr aus der Elternzeit verdient die Klägerin deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene.
Lohndiskriminierung ist bei der Daimler AG kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Mehrere Abteilungsleiterinnen strengten bereits ähnliche Klagen auf gleiche Bezahlung an. Für die GFF ist es bereits das dritte große Equal Pay-Verfahren. Unter anderem konnte die GFF 2023 mit der ehemaligen Mitarbeiterin eines Metallbauunternehmens vor dem Bundesarbeitsgericht durchsetzen, dass gleiche Bezahlung nicht verhandelbar ist: die höhere Lohnforderung eines Mannes ist kein Grund, der ungleiche Bezahlung rechtfertigt. Die heutige Entscheidung stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu gleicher Bezahlung dar.
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