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Wir setzen uns juristisch dafür ein, dass staatliche Überwachung auf das Notwendige und Verhältnismäßige begrenzt bleibt – sei es beim Einsatz von Staatstrojanern, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung oder bei der massenhaften Erfassung von Bewegungsdaten. Eine freiheitliche Gesellschaft braucht Sicherheit – aber ohne Massenüberwachung. Wenn Polizei oder Geheimdienste unverhältnismäßig stark in die Privatsphäre von Menschen eingreifen, bedroht das die Grundrechte aller und schafft ein Klima der Einschüchterung.

Unsere Fälle

Art. 10

REFORMIERTES BND-GESETZ: NOCH MEHR MASSENÜBERWACHUNG STATT VERFASSUNGS­KONFORME NEUREGELUNG

Art. 2, 1

Verbot “gefährlicher Werkzeuge” in Berliner Bahnhöfen und Zügen

Grundrechte verteidigen.