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Gesundheitsdaten von 73 Millionen gesetzlich Versicherten: Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte und von Constanze Kurz (CCC) wird fortgesetzt

Berlin – 25. Februar 2026. Das Gerichtsverfahren am Berliner Sozialgericht gegen die zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten wird nun fortgesetzt: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), wehren sich seit 2022 gegen die zentrale Sammlung der hochsensiblen Gesundheitsinformationen beim Forschungsdatenzentrum (FDZ) und reichten jetzt weitere Schriftsätze ein.

Sie kritisieren, dass gegen die Sammlung keine Möglichkeit des Widerspruchs vorgesehen ist. Zudem sehen sie unnötige Sicherheitsrisiken in der zentralen Datenbank mit Gesundheitsinformationen aller 73 Millionen gesetzlich Versicherten. GFF und CCC sehen in der zentralen Datenbank Verstöße gegen das Grundrecht, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, und gegen das Datenschutzrecht der Europäischen Union. Das Verfahren ruhte zwischenzeitlich, weil das FDZ jahrelang gar nicht arbeitsfähig war und kein IT-Sicherheitskonzept vorlegen konnte.

„Gesundheitsdaten brauchen zwingend angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um sie zu schützen. Und alle Versicherten sollten endlich das Recht bekommen, dieser zentralen Datensammlung zu widersprechen“, sagt Constanze Kurz, Klägerin und Sprecherin des CCC. „Es wird höchste Zeit, dass das Verfahren fortgeführt wird, denn es braucht Klarheit zur Sicherheit und zum Widerspruchsrecht, schon weil inzwischen der Kreis der nutzungsberechtigten Stellen ganz erheblich erweitert wurde.“

Das 2019 in Kraft getretene „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) sieht vor, dass die Krankenkassen unter anderem ärztliche Diagnosen, Daten zu Krankenhausaufenthalten und zu Medikamenten ihrer Versicherten übermitteln. Diese Daten wurden 2022 in einer Datenbank zusammengeführt, werden jährlich ergänzt und jahrzehntelang gespeichert. Zwischenzeitlich wurde die Speicherdauer auf 100 Jahre verlängert. Privatversicherte erfasst die Datenbank nicht.

Das FDZ soll Zugang zu den gesammelten Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten an interessierte Dritte nach Antragstellung ermöglichen. Seit Oktober 2025 ist es teilweise arbeitsfähig und gibt diese Daten heraus. Daher setzen wir unser Verfahren fort.

Für die Übermittlung der Daten werden nur Namen, Geburtstag und -monat der Versicherten entfernt. Ein Gutachten des Kryptographie-Professors Dominique Schröder zeigt anschaulich, dass diese sogenannte Pseudonymisierung die Versicherten nicht ausreichend schützt: Durch den Abgleich mit anderen Datensätzen lassen sie sich ohne großen Aufwand doch wieder identifizieren.

„Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt und sind ein lukratives Ziel für Kriminelle. Forschung darf daher nur unter ausreichenden Schutzmaßnahmen stattfinden“, sagt Jürgen Bering, Jurist bei der GFF.

Professor Matthias Bäcker vertritt Constanze Kurz und einen zweiten anonymen Kläger vor dem Sozialgericht Berlin und dem Sozialgericht Frankfurt. Unterstützt werden die Verfahren vom Digital Freedom Fund. Sie sollen die grundsätzlichen Fragen des Umgangs mit besonders geschützten Gesundheitsdaten zu den höchsten Gerichten tragen. Die Kläger*innen wehren sich gegen die unzureichenden gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards der sensiblen Daten und fordern ein Widerspruchsrecht für alle Betroffenen in den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Fallseite.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Dr. Maria Scharlau

E-Mail: presse@freiheitsrechte.org

Telefon: 030/549 08 10 55

Grundrechte verteidigen.