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GFF reicht Beschwerde gegen Deutschland beim UN-Menschenrechtsausschuss für afghanische Schutzsuchende ein

Berlin/Genf, 14. Januar 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute mit einer schutzsuchenden afghanischen Familie und der Organisation Kabul Luftbrücke beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) Eilantrag und Individualbeschwerde eingereicht. Der Familie und etwa 1.300 weiteren Schutzsuchenden droht täglich die Gefahr, durch Pakistan in die Hände der Taliban abgeschoben zu werden. Im Dezember 2025 zog die Bundesregierung die Aufnahmeerklärung, die der Familie vor über drei Jahren erteilt worden war, zurück. Das Auswärtige Amt lehnte die Visa-Anträge der Familie ab. Das Bundesverfassungsgericht wies ihre Verfassungsbeschwerde ab und verwies auf den Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte. Mit Blick auf die drohende Lebensgefahr hatte die GFF ebenfalls noch im Dezember mit der Familie Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Die Beschwerde wurde im selben Monat ohne Begründung abgelehnt. Die GFF zielt jetzt auf eine einstweilige Anordnung durch den UN-Menschenrechtsausschuss ab. Der UN-Menschenrechtsausschuss kann verbindlich entscheiden, dass die Bundesregierung menschenrechtlich an ihr Schutzversprechen gebunden und für die Sicherheit der Familie verantwortlich ist.

„Wir brauchen einen internationalen Weckruf an Deutschland, um die eklatante Verletzung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu beenden. Die Bundesregierung ist an ihr Schutzversprechen gebunden. Es ist alarmierend, dass wir dafür die Vereinten Nationen anrufen müssen“, erklärt Mareile Dedekind, Juristin bei der GFF.

Anfang Dezember 2025 nahm Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über 600 Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zurück. Betroffene hatten die Zusage über die sogenannte Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm erhalten. Zur Begründung führte das Bundesinnenministerium aus, dass kein politisches Interesse mehr an einer Aufnahme bestehe. Seitdem drohen die Menschen in Pakistan aus ihrer Unterbringung geworfen und abgeschoben zu werden – so auch die durch Rechtsanwalt Farhad Bahlol und die GFF vertretene Familie. Als Strafrichter hatte der Familienvater hunderte Taliban-Mitglieder verurteilt. Nach dem Sturz der Islamischen Republik Afghanistan besetzen die ehemals Verurteilten hochrangige Posten in Politik und Militär. Der Familie droht daher bei einer Abschiebung nach Afghanistan Folter und Tod.

Der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht, dass die Vertragsstaaten den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (kurz: UN-Zivilpakt) einhalten. Der Pakt garantiert unter anderem das Recht auf Leben und den Schutz vor Folter. Diese Menschenrechte hat Deutschland mit der Rücknahme der Aufnahmeerklärung und der Ablehnung der Visa-Anträge verletzt. Die Bundesregierung hat durch die Zusage der Aufnahme und die Unterbringung der Menschen in Pakistan für sie Verantwortung übernommen. Wenn Pakistan die Betroffenen nach Afghanistan abschiebt, ist das der Bundesregierung zuzurechnen.

Eine einstweilige Anordnung durch den UN-Menschenrechtsausschuss kann Deutschland dazu anhalten, die Verletzung der Paktrechte sofort zu beenden. Das hätte zur Folge, dass die Bundesregierung die Aufnahmeerklärungen mit Blick auf das Schutzversprechen erneut prüfen und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen vor Ort ergreifen müsste.

Parallel hatte die GFF eine weitere schutzsuchende Familie unterstützt. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Julius Becker war die GFF bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, das die Bundesregierung zur Entscheidung ermahnte. Nachdem die Bundesregierung ihre Zusagen zurückzog, reichte die GFF erneut Eilantrag und Klage am Verwaltungsgericht Berlin gegen die in der Folge abgelehnten Visa-Anträge ein. Der gemeinsam mit anderen Organisationen erzeugte Druck auf die Bundesregierung führte noch vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu einem Einreisevisum für die Familie. Am 22. Dezember 2025 landete sie – als bislang einzige Familie aus dem Überbrückungsprogramm – in Hannover.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/aufnahmeprogramm

Die Arbeit an diesem Projekt wird durch die Stiftung Mercator gefördert.

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Athanasia Theel
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