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Mündliche Anhörung am 17.02. vor dem Berliner Kammergericht: Klage auf Forschungsdatenzugang – GFF unterstützt Democracy Reporting International bei Klage gegen Plattform X

Berlin, 16. Februar 2026. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt eine Klage der NGO Democracy Reporting International (DRI) gegen die Digitalplattform X auf Zugang zu Forschungsdaten nach dem Digital Services Act. Das Kammergericht Berlin verhandelt die Klage morgen (17. Februar) um 10 Uhr in Sitzungssaal 265a.

DRI hatte den Datenzugang im November beantragt, um vor und nach der ungarischen Parlamentswahl im April zu Desinformation oder Wahlbeeinflussung auf X zu forschen. Rechtsgrundlage ist der Digital Services Act. Dieser Rechtsakt der EU verpflichtet sehr große Online-Plattformen ausdrücklich dazu, Forschenden Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren.

„Der Digital Services Act garantiert Forschenden ein Recht auf Zugang zu Plattformdaten“, sagt GFF-Jurist Joschka Selinger. „Entscheidend ist, dass dieses Recht auch greift – dafür verhandeln wir morgen vor dem Kammergericht.“

DRI hatte im November bei X einen Antrag auf Forschungsdatenzugang gestellt. Nachdem die Plattform diesen abgelehnt hatte, beantragte DRI mit Unterstützung der GFF und vertreten durch die Kanzlei Hausfeld Eilrechtsschutz vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht lehnte den Antrag Ende Dezember ab und erklärte sich für nicht zuständig. Der Anspruch müsse in Irland, am europäischen Sitz von X, geltend gemacht werden. DRI zog daraufhin, wiederum unterstützt von der GFF und Hausfeld, in die nächste Instanz vor das Berliner Kammergericht.

Im Mai 2025 hatte sich das Berliner Landgericht in einem anderen Verfahren noch für zuständig erklärt. Seinerzeit hatte DRI von X Zugang zu Plattformdaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 verlangt. Die widersprüchlichen Entscheidungen zeigen, dass eine Klärung der Frage durch das Kammergericht dringend notwendig ist.

Soll das Recht auf Forschungsdatenzugang praktisch durchsetzbar sein, ist die örtliche Zuständigkeit von entscheidender Bedeutung: Das Kostenrisiko bei Verfahren am Sitz der Plattformen – in aller Regel Irland – ist so hoch, dass Wissenschaftler*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Ansprüche faktisch nicht geltend machen können. Der gesetzlich garantierte Anspruch auf Forschungsdatenzugang droht so ins Leere zu laufen. Forschende und Nutzer*innen müssen in der Lage sein, die Rechte, die sie nach dem Digital Services Act haben, gegenüber den großen Plattformen auch durchzusetzen.

Der Zugang zu Forschungsdaten ist für den Grundrechtsschutz im Netz essenziell. Plattformen wie X spielen bei der öffentlichen Meinungsbildung eine wichtige Rolle. Ihre Moderationspraxis bestimmt die Reichweite rechtswidriger Inhalte und von Desinformation, das gefährdet Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und den Schutz vor Diskriminierung. Ihre Funktionsweisen und Algorithmen bleiben dabei weitgehend intransparent. Unabhängige Forschung ist ein Weg, diese Strukturen sichtbar zu machen und Desinformation und Hasskampagnen wirksam zu begegnen – und erlaubt damit Einblicke in die Blackbox der Algorithmen.

Informationen zur mündlichen Verhandlung:
Wann: Dienstag, 17. Februar, 10 Uhr
Wo: Kammergericht Berlin, Sitzungssaal 265a
Wer: Für die GFF ist der Jurist und Verfahrenskoordinator Joschka Selinger vor Ort und steht vor und nach der Verhandlung für Gespräche bereit

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Maria Scharlau
presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55

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