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Jetzt ist Karlsruhe gefragt: GFF verteidigt mit FragDenStaat die Pressefreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht

Berlin, 26. Februar 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Investigativ-Journalisten Arne Semsrott am Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde. Semsrott, Chefredakteur von FragDenStaat, hatte im Rahmen seiner Berichterstattung Beschlüsse aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ veröffentlicht. Dies ist nach §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Semsrott wurde vom Landgericht Berlin I schuldig gesprochen und unter Vorbehalt einer Geldstrafe verwarnt. Ziel der nun eingereichten Verfassungsbeschwerde ist klarzustellen, dass die Norm gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit verstößt.

„Eine freie Presse gehört zur Grundlage unserer Demokratie. Wenn Journalist*innen befürchten müssen, wegen ihrer Veröffentlichungen bestraft zu werden, wird demokratische Kontrolle unmöglich. Genau darauf weist der Fall Semsrott hin“, sagt Benjamin Lück, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Semsrott hatte die Beschlüsse auf der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat veröffentlicht, um eine kritische Auseinandersetzung mit der Argumentation des Amtsgerichts München anzuregen: Das Gericht hatte die Klimabewegung „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Mit der Veröffentlichung ging der Journalist bewusst das Risiko einer Verurteilung ein. §353d Nr. 3 StGB verbietet es pauschal, während laufender Verfahren wesentliche Teile aus Gerichtsdokumenten wörtlich zu zitieren oder im Volltext zu veröffentlichen. Die Vorschrift sieht keine Ausnahme für eine Interessenabwägung im Einzelfall vor.

„Wenn die Justiz faktenbasierten Journalismus bestraft, sägt sie am Fundament der Demokratie. Darum muss der Paragraph 353d abgeschafft werden. Gerade in Zeiten zunehmender Desinformation muss verlässliche Berichterstattung gestärkt – nicht geschwächt – werden“, kommentiert Arne Semsrott.Das harte Vorgehen der bayerischen Justiz gegen die Klimabewegung hatte eine größere öffentliche Diskussion ausgelöst. Es sollte in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch die Arbeit der Gerichte einer kritischen Überprüfung durch unabhängige Medien und der Öffentlichkeit unterliegt.

Die GFF geht in einem weiteren Verfahren gegen die Strafnorm vor, um die Pressefreiheit zu schützen: Mit dem Investigativ-Journalisten Carsten Janz reichte die Organisation im Oktober 2025 Verfassungsbeschwerde ein. Auch Janz hatte über staatsanwaltliche Ermittlungen berichtet und zwei kurze wörtliche Zitate aus einem Gerichtsbeschluss veröffentlicht. Dafür war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Fallseite.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Gesellschaft für Freiheitsrechte
Dr. Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55 – 01579/2493108

FragDenStaat
Thomas Babyesiza, presse@fragdenstaat.de
Tel. 030 97894231

Grundrechte verteidigen.