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GFF stellt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen Ausgangssperren in der Corona-„Notbremse“ – unverhältnismäßige Einschränkung von Freiheitsrechten

Berlin, 25. April 2021 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat im Namen von 12 Personen Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperre eingereicht, die im sogenannten Corona-Notbremsegesetz verankert ist. Zugleich stellte die GFF einen Eilantrag, damit das Bundesverfassungsgerichts die nächtlichen Ausgangssperren einstweilen außer Kraft setzt. Verfahrensbevollmächtigte ist die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg).

Die GFF und die Beschwerdeführenden – unter ihnen Politiker*innen von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke – verstehen ihren Antrag als konstruktive Verfassungsbeschwerde. Sie wollen nicht das ganze „Notbremse“-Gesetz kippen, sondern richten sich gezielt gegen die verfassungswidrigen Ausgangssperren. Sie wollen erreichen, dass der Gesetzgeber statt der weitgehend symbolischen Ausgangssperren tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie trifft – insbesondere im Arbeitsleben.

„Die Beschwerdeführenden ebenso wie die GFF sehen eine epidemische Notlage und bekennen sich ausdrücklich zum Ziel der Pandemiebekämpfung. Aber: Die geplante nächtliche Ausgangsperre ist wenig geeignet, nicht erforderlich und unangemessen“, sagte Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Seit Monaten belasten die Maßnahmen vor allem das Privatleben der Menschen sowie die Kulturbranche und weniger die Arbeitswelt, zum Beispiel große Unternehmen oder die Verwaltung. Wir streiten für ein schlüssiges und wirksames Gesamtkonzept zur Pandemiebekämpfung.“

Der Beschwerdeführende Sven Kohlmeier (SPD), Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und Rechtsanwalt, erklärt: „Bei solch erheblichen Grundrechtseinschränkungen des Staates gibt es zu Recht erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Dies gilt insbesondere für Personen, die geimpft oder genesen sind.“ Kohlmeier war selbst an Covid erkrankt und ist genesen. Er hat einen hohen Antikörperspiegel und kann sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr dem Sars-CoV-II-Virus infizieren oder andere gefährden.

„Die Ausgangssperre greift unmittelbar in die Ehe- und Familienfreiheit, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Allgemeine Handlungsfreiheit, mittelbar in die körperliche Unversehrtheit und die Berufs- und Eigentumsfreiheit ein“, erläutert Prof. Mangold die Argumentation der Verfassungsbeschwerde. „Die Regelung genügt jedoch bereits nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot. An einer hinreichenden Rechtfertigung fehlt es außerdem, weil sich die Ausgangssperre als unverhältnismäßig erweist.“ Prof. Mangold erstellte im Auftrag der GFF bereits ein Rechtsgutachten zum sogenannten Corona-Notbremsegesetz.

Das Rechtsgutachten „Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekämpfung“ finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Verfahren finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/faq-ausgangssperren

Fragen und Antworten der GFF zum Thema “Corona und Grundrechte” finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/corona-und-grundrechte

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Janina Zillekens, presse@freiheitsrechte.org,
Tel. 030/549 08 10 55

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