Großer Erfolg: Verfassungsgericht erklärt weltweite Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst für verfassungswidrig
Nach Klage von Bündnis aus GFF und Medienorganisationen stärkt Grundsatzurteil internationale Menschenrechte und Pressefreiheit
Berlin/Karlsruhe, 19. Mai 2020 – Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne. Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalist*innen besonders geschützt werden. Die gezielte Überwachung Einzelner sei an höhere Hürden zu knüpfen. Weiter müsse die Auslandsüberwachung wesentlich effektiver durch unabhängige Gremien mit eigener Budgethoheit kontrolliert werden. Das Urteil setzt damit neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse.
Anlass für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die ein Bündnis aus der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie fünf Medienorganisationen eingereicht hatte. Der Fall warf unter anderem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht für Artikel 10 des Grundgesetzes nun unmissverständlich bejaht. „Diese Feststellung war lange überfällig und ist ein großer Erfolg, der weit über den konkreten Fall hinaus reicht“, sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Dass deutsche Behörden auch im Ausland an die Grundrechte gebunden sind, stärkt die Menschenrechte weltweit erheblich – und auch die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt.“
Neue Standards für die Arbeit des BND
Gerade dass der BND sich im Ausland nicht an die Grundrechte gebunden sah, hatte die klagenden ausländischen Journalist*innen zu ihrer Verfassungsbeschwerde motiviert. Die umfassende Überwachung durch Nachrichtendienste kann die Arbeit freier Medien behindern, weil Medienschaffende und ihre Quellen kaum noch vertraulich kommunizieren können. Die Journalist*innen freuen sich darüber, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts neue Standards für die Arbeit des BND setzt, und hoffen auf eine internationale Signalwirkung für die Tätigkeit der Nachrichtendienste anderer Länder.
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren. „Der Gesetzgeber muss jetzt die neuen digitalen Formen der Überwachung einhegen, die Edward Snowden aufgedeckt hat“, sagt Rechtsanwalt Bijan Moini, Syndikus der GFF und Verfahrensbevollmächtigter von Reporter Ohne Grenzen. „Das heutige Urteil gliedert den BND endlich in das Grundgesetz ein: Das Gericht macht weitreichende Vorgaben dafür, wie weitreichend und tief der Dienst überwachen darf, wie verletzliche Personengruppen geschützt und die unabhängige Kontrolle gestärkt werden muss.“
Edward Snowdens Enthüllungen standen am Anfang
Über sieben Jahre, nachdem Edward Snowden ein globales System geheimdienstlicher Massenüberwachung enthüllt hat, hat das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der deutschen Beteiligung daran höchstrichterlich entschieden. Im Zuge des NSA-Skandals hatte ein Untersuchungsausschuss des Bundestages ans Licht gebracht, dass der BND als Steigbügelhalter der NSA fungierte, woraufhin die damalige Große Koalition ein neues BND-Gesetz verabschiedete.
Doch anstatt dem Auslandsgeheimdienst klare Schranken zu setzen, wollte die Bundesregierung die praktisch flächendeckende Auslandsüberwachung einfach pauschal legalisieren – trotz massiver Proteste aus der Zivilgesellschaft und ohne die Grenzen der Verfassung zu beachten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordinierte daraufhin ein Bündnis aus international renommierten Journalist*innen sowie fünf Medienorganisationen. Gemeinsam reichten sie Ende 2017 Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz ein. Die Kläger*innen fürchten unter anderem eine Aushöhlung des Quellenschutzes.
Teil des Bündnisses sind neben der GFF auch Reporter ohne Grenzen (RSF), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, das Journalistennetzwerk n-ost sowie das netzwerk recherche. Zu den Beschwerdeführer*innen gehört unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismajilova. Verfahrensbevollmächtigter ist der Mainzer Hochschullehrer Prof. Dr. Matthias Bäcker; Reporter ohne Grenzen wird daneben vertreten von Rechtsanwalt Dr. Bijan Moini (GFF).
In Karlsruhe sind mehrere Verfassungsbeschwerden der GFF anhängig, mit denen die Organisation seit 2016 insbesondere gegen verfassungswidrige Überwachungs- und Polizeibefugnisse vorgeht. Mit dem heutigen Urteil hat die GFF ihren ersten großen Fall in Karlsruhe gewonnen.
Mehr Informationen inklusive der Verfassungsbeschwerde, über die entschieden wurde, finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/bnd-gesetz-2
Fotos aus der mündlichen Verhandlung am 14. Januar 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht zur freien Verwendung unter Angabe von “GFF/Paul Lovis Wagner” finden Sie unter:
Fragen und Antworten zum BND-Gesetz und der Beschwerde finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/bnd-gesetz-2
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