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GFF unterstützt Equal Pay-Verfahren gegen Daimler

Stuttgart/ Berlin, 30. September 2024 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt die Klage einer bei Daimler angestellten Abteilungsleiterin gegen die Daimler AG auf gleiche Bezahlung. Das Berufungsverfahren wird am Dienstag, 1. Oktober um 10 Uhr am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verhandelt. GFF-Juristin Sarah Lincoln wird als Prozessbevollmächtigte vor Gericht vortragen.

Die von der GFF unterstützte Klägerin ist seit nahezu 30 Jahren bei der Daimler AG bzw. der Daimler AG (bis Ende 2021 ein Unternehmen) beschäftigt. Vor mehr als 15 Jahren ist sie zur Abteilungsleiterin befördert worden. Seit ihrer Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit verdient die Klägerin deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene.

Am 22. November 2023 verurteilte das Arbeitsgericht Stuttgart die Daimler AG, der Klägerin die Differenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe zu zahlen. Die Differenz zum Gehalt ihres direkten Vergleichskollegen sprach das Gericht ihr jedoch nicht zu, denn es stellte sich auf den Standpunkt, dass von Lohndiskriminierung betroffene Frauen maximal eine Anpassung an das Mediangehalt der männlichen Vergleichsgruppe fordern können.

Die GFF streitet mit der Klägerin für die wichtige Klarstellung, dass Frauen sich bei Equal Pay-Forderungen nicht mit dem Median begnügen müssen. Dies ist mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH nicht vereinbar. Vielmehr kommt es nur darauf an, ob die Vergleichsperson die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichtet und dafür mehr Geld bekommt. In dem Fall muss der Arbeitgeber den Gehaltsunterschied nach objektiven Kriterien begründen. Die Daimler AG kann jedoch kein transparentes und nachvollziehbares Entgeltsystem für Führungskräfte vorweisen. „Es kann nicht sein, dass ein DAX-Unternehmen wie Daimler Gehälter nach Gutdünken verteilt. Das ist ein klarer Rechtsbruch, der Tür und Tor für Lohndiskriminierung öffnet“, sagt GFF-Verfahrenskoordinatorin Sarah Lincoln.

Der Fall ist bei der Daimler AG kein Einzelfall. Lohndiskriminierung ist sowohl bei der Mercedes Benz-AG als auch bei der Daimler AG ein strukturelles Problem, in allen Entgeltgruppen. Allein sechs weitere Abteilungsleiterinnen klagten oder klagen auf gleichen Lohn, teilweise schon in zweiter Instanz.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/equal-pay-daimler

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Maria Scharlau
Tel. 01579/2493108
presse@freiheitsrechte.org

Dr. Frank Hahn
Tel. +49 (0) 172 9207256
hahn@kasperknacke.de

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