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Equal Pay: Keine Grundsatzentscheidung, aber positive Signale aus Karlsruhe

Berlin, 19. Juli 2022 – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit heute veröffentlichtem Kammerbeschluss die 2019 erhobene Verfassungsbeschwerde einer ZDF-Redakteurin wegen Entgeltdiskriminierung aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Eine inhaltliche Entscheidung, ob die Klägerin als Frau schlechter bezahlt wurde, erging damit nicht. Das BVerfG hat vielmehr betont, dass eine erneute Zahlungsklage auf Basis der von ihr zwischenzeitlich erstrittenen Auskunft über die männlichen Vergleichsgehälter Erfolg haben könnte. Eine solche Klage hat sie bereits erhoben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt die Klägerin seit 2017.

„Die Entscheidung bestätigt, dass die Klägerin ihren wesentlichen Sieg bereits errungen hat: Sie hat die Auskunft über das Vergleichsgehalt ihrer Kollegen schon 2020 erstritten. Ihre erneute Klage auf Gleichbezahlung hält das Bundesverfassungsgericht für erfolgversprechend; dies ist ein deutlicher Wink an die Arbeitsgerichte“, sagt Prof. Nora Markard, Vorstandsmitglied der GFF.

BVerfG: „Die Zahlungsklage ... könnte daher Erfolg haben“

Das BVerfG stützt seine Hinweise zu den Erfolgsaussichten einer erneuten Zahlungsklage auf ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das BAG war 2021 im Fall einer Abteilungsleiterin aus Niedersachsen der auch von der ZDF-Reporterin vorgebrachten Argumentation gefolgt: Es bestätigte, dass eine Auskunft über höhere männliche Vergleichsgehälter nach Entgelttransparenz-Gesetz die Vermutung auslöst, dass die Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt sei. Danach ist es am Arbeitgeber zu beweisen, dass die Gehaltsunterschiede nicht auf Diskriminierung beruhen.

Die Klägerin hatte 2020 vor dem BAG ihre Klage auf Auskunft gewonnen. Daraufhin musste das ZDF ihr den Median der männlichen Kollegen im Jahr 2017 mitteilen. Dieser lag rund 800 Euro über dem Gehalt der Klägerin.

Das BVerfG weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Klägerin aufgrund dieses Medians „einen Zahlungsanspruch geltend machen [könnte], der jedenfalls nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre“. Eine solche Zahlungsklage hat die Klägerin bereits am 1. Dezember 2021 vor dem Arbeitsgericht Berlin erhoben.

„Die Zahlungsklage“ der ZDF-Reporterin, so das BVerfG zusammenfassend, „könnte daher Erfolg haben. Dass dem andere Gründe entgegenstünden, ist jedenfalls aus den Darlegungen nicht erkennbar.“

Keine inhaltliche Entscheidung

Nicht entschieden hat das BVerfG die Frage, ob das Schutzniveau der deutschen Gleichheitsgrundrechte (Art. 3 Abs. 2 und 3 Grundgesetz) unter dem Standard der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Entgeltgleichheit liegt. Diese Rechtsprechung gibt das Gericht betont ausführlich wieder und bestätigt damit die zentralen Argumente der Klägerin. Es deutet damit auch an, dass dieser Standard auch im deutschen Verfassungsrecht gelten könnte.

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde der Klägerin wegen Nichtvorlage zum EuGH (Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) auch deshalb nicht zur Entscheidung angenommen, weil das BAG nicht in der Sache entschieden hatte. Die GFF teilt diese Einschätzung nicht: Das BAG durfte die europarechtswidrige Entscheidung des Landesarbeitsgericht nicht ohne Begründung aufrecht erhalten.

Zum Hintergrund

Die Redakteurin klagt seit 2015 gegen das ZDF auf faire Bezahlung. Das BAG, das sich in zwei Senaten mit der Sache der Klägerin beschäftigt hat, hatte ihre Revision in Sachen gleicher Bezahlung nicht zugelassen, aber im Juni 2020 ihrer Entgelttransparenz-Klage stattgegeben.

Daraufhin musste das ZDF ihr den Median der männlichen Vergleichskollegen für das Jahr 2017 mitteilen. Danach erhielten die Männer rund 800 Euro im Monat mehr als sie. Obendrein gab es für Männer Leistungszulagen von bis zu 1.450 Euro im Jahr – nicht aber für die mehrfach für ihre journalistische Arbeit ausgezeichnete Redakteurin. Aufgrund ihrer ungleichen Einordnung in das tarifliche Stufensystem stiegen die Männer zudem immer vor ihr auf; daher dürften sie im Median 2018 sogar 1.200 Euro und 2019 über 1.500 Euro pro Monat mehr verdient haben als die Klägerin.

Sachliche Gründe, warum die Männer mehr verdienen, konnte das ZDF bislang nicht überzeugend vortragen. Stattdessen legte es immer wieder neue, zum Teil widersprüchliche Begründungen nach. Auf Basis des mitgeteilten Medians hat die Klägerin daher am 1. Dezember 2021 erneut Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin auf Gleichbezahlung erhoben (Az. 59 Ca 11948/21).

Während des laufenden Verfahrens beim BAG wurde die Klägerin durch die ZDF-Chefredaktion nach 13 erfolgreichen Jahren beim Politikmagazin Frontal21 von Berlin an den Einsatzort Mainz versetzt. Ab Herbst 2022 wird sie als Chefreporterin Investigativ für einen neuen Arbeitgeber tätig sein.

Weitere Informationen zum Fall finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/equalpay/

Fragen und Antworten zur Equal Pay-Klage finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/equalpayfaqs/

Bei An- und Rückfragen wenden Sie sich an:
Nina Tesenfitz, presse-equalpay@freiheitsrechte.org, 0170 5763 663
Nora Markard, nora.markard@freiheitsrechte.org

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