Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt: Sperrung der Filmwerkstatt Düsseldorf bei Facebook war rechtswidrig
Berlin/ Düsseldorf, 2. April 2025 – Gemeinsam mit der Filmwerkstatt Düsseldorf und der Kanzlei Hausfeld konnte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) heute vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) einen großen Erfolg für die Kunstfreiheit erzielen. Das OLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Juli 2024, dass Meta rechtswidrig handelte, als das Unternehmen die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf sperrte. Die Entscheidung setzt ein wichtiges Signal, dass Internet-Plattformen Grundrechte wie die Kunst- und Meinungsfreiheit wahren müssen.
„Das Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Kunstfreiheit. Es zeigt, dass Nutzer*innenrechte gegenüber internationalen Digitalkonzernen auch an deutschen Gerichten durchgesetzt werden können. Das ist eine sehr gute Nachricht für den Schutz unserer Grundrechte im Netz“, sagt Jürgen Bering, Jurist und Leiter des Centers for User Rights der GFF.
Der Digitalkonzern hatte die Seite des gemeinnützigen Vereins im Dezember 2021 ohne Angabe von Gründen gesperrt. Ausschlaggebend war vermutlich ein zu Werbezwecken gepostetes Filmstill des Oscar-nominierten Films „Der Schamane und die Schlange“. Das Bild zeigte eine Gruppe indigener Menschen im Lendenschurz und wurde möglicherweise von Algorithmen als unzulässige Nacktheit erkannt. Nach eigenen Angaben kann der Konzern heute nicht mehr nachvollziehen, wie es zu der Sperrung kam. Trotz Unklarheit über den Grund der Sperre gab Facebook die Seite des Vereins auf Anfrage der Filmwerkstatt und der GFF nicht frei. Erst eineinhalb Jahre später wurde die Seite im Juni 2023 entsperrt. Das Verfahren zeigt exemplarisch, was im Kunstbereich oft passiert – und wogegen sich nur wenige tatsächlich wehren: Ein Post wird automatisiert gesperrt, da Algorithmen Bilder falsch einschätzen – eine fatale Einschränkung der Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit.
Obgleich die Entscheidung zeigt, dass auch die Kunstbranche Plattformen nicht hilflos gegenübersteht, ist der Weg kein leichter. Plattformen ziehen sich auf die Position zurück, dass sie in Deutschland gar nicht verklagt werden können, da ihr Sitz in Irland liegt. Gesetzlich ist zwar vorgesehen, dass Verbraucher*innen vor deutsche Gerichte ziehen können. Im digitalen Raum ist aber häufig unklar, wer tatsächlich Verbraucher*in ist, beispielsweise weil Nutzer*innen soziale Netzwerke auch politisch, künstlerisch und sogar kommerziell nutzen. Da nur Menschen Verbraucher*innen sein können, sind gemeinnützige Vereine wie die Filmwerkstatt von vornherein ausgeschlossen.
In diesem Verfahren konnte ein deutsches Gericht entscheiden, weil es sich um eine kartellrechtliche Streitigkeit handelte. Indem Meta die Seite der Filmwerkstatt sperrte, nutzte es seine marktbeherrschende Stellung klar aus. Der Verein konnte eineinhalb Jahre lang nicht auf Facebook für sein Angebot werben und so Interessierte erreichen, die den Verein finanziell unterstützen. Das Urteil ist wegweisend, bietet es doch gerade Vereinen, Künstler*innen und Forschenden die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen.
Mit der Entscheidung werden Nutzer*innrechten gegenüber Plattformen gestärkt. Es bleibt aber noch viel zu tun. Daher geht die GFF mit dem eigens gegründeten Center for User Rights auch weiterhin gegen Fehlverhalten von Plattformen vor.
Mehr Informationen zum Fall finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/filmwerkstatt
Der Fall ist Teil des Center for User Rights. Mehr Infos dazu hier:
https://centerforuserrights.freiheitsrechte.org/
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org
030/549 08 10-55