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GFF unterstützt Revision: Geflüchteter verurteilt, weil er einen Deutsche Welle-Artikel auf Facebook geteilt hat

Berlin, 5. November 2019 – Die Gesellschaft der Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt die Revision eines Geflüchteten, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er einen Artikel der Deutschen Welle auf Facebook verlinkt hatte. Auf einem Foto in dem Artikel waren IS-Kämpfer mit den verbotenen Symbolen der Organisation zu erkennen. Das Amtsgericht Augsburg sah darin die Verbreitung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins. „Die Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg ist untragbar. Wer einen Artikel, der völlig legal erschienen ist, lediglich weiterverbreitet, kann deswegen nicht strafbar sein“, kommentiert Lea Beckmann, Juristin bei der GFF. „Das Amtsgericht verkennt, dass die Weiterverbreitung eines solchen Beitrags durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt ist.“

Die Deutsche Welle ist der Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland. Der Sender befasste sich in seinem Artikel kritisch mit Waffenlieferungen nach Syrien und zeigte deshalb ein Bild von IS-Kämpfern. Das Verbreiten der Symbole verbotener Organisationen ist nach § 20 Vereinsgesetz verboten. Dadurch soll verhindert werden, dass die Symbole zu Propagandazwecken verbreitet oder verharmlost werden können. Presseerzeugnisse werden von dem Verbot ausgenommen.

„Ob das Verwenden eines verbotenen Symbols unter die Strafnorm fällt, kann nicht isoliert entschieden werden, sondern dafür muss der konkrete Zusammenhang mit einbezogen werden. Mein Mandant hat nicht Werbung für eine Terrororganisation gemacht, sondern sich mit der Berichterstattung der Deutschen Welle auseinandergesetzt“, so die Rechtsanwältin Johanna Künne, die den Verurteilten vertritt. „Wir sind zuversichtlich, dass das Bayerische Oberste Landesgericht diese Entscheidung korrigieren wird und damit Rechtssicherheit für uns alle schafft“, dazu Beckmann von der GFF.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) initiiert, koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte zu verteidigen. Sie bringt dafür geeignete Klägerinnen mit exzellenten Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf: freiheitsrechte.org/spenden.
Im Internet: info@freiheitsrechte.org / freiheitsrechte.org / @freiheitsrechte

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

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