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Kunstfreiheit bedroht: GFF geht wegen Sperrung der Seite einer Filmwerkstatt gegen Facebook vor Gericht

Berlin/ Düsseldorf, 13. April 2023 – Gemeinsam mit der Filmwerkstatt Düsseldorf hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) Klage gegen Facebook bzw. den Konzern Meta eingereicht. Die Social Media Plattform hatte im Dezember 2021 ohne vorherige Ankündigung oder Begründung die Facebook-Seite des gemeinnützigen Vereins gelöscht. Mutmaßlicher Anlass der Löschung war ein kurz zuvor geposteter Programmhinweis auf den für den Oscar nominierten Film „Der Schamane und die Schlange“. Die Werbung wurde mit einem Filmstill begleitet, das den Hauptdarsteller sowie eine Gruppe mit Lendenschurz bekleideter Indigener zeigte. Mit dieser Klage will die GFF erreichen, dass die Seite der Filmwerkstatt wiederhergestellt und vor weiteren Sperrungen oder Löschungen geschützt wird. Dadurch soll die Kunstfreiheit im Netz gestärkt werden.

„Die Filmwerkstatt Düsseldorf bereichert durch ihr kulturelles Angebot die Kunstszene und ist ein Vorbild für andere gemeinnützige Vereine, die den Menschen Kunst nahebringen möchten. Sie weiß bis heute nicht, was Facebooks Vorwurf ist, und kann sich dementsprechend auch nicht dagegen zur Wehr setzen“, kritisiert Jürgen Bering, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Dass ein gemeinnütziger Kulturverein zum Opfer der willkürlichen Sperren geworden ist, zeigt: Es kann alle treffen“.

Mit der willkürlichen Sperrung der Seite gefährdet Facebook als marktbeherrschende Social Media Plattform die Kunstfreiheit der Filmwerkstatt: Der Zusammenschluss aus Filmschaffenden hat es sich zur Aufgabe gemacht, mittels Filmvorführungen und Diskussionsrunden Menschen für Kunst und Kultur zu begeistern. Die Facebook-Seite, der über 4000 Menschen folgten, war der wichtigste Kanal für die Werbung des Vereins. Durch die willkürliche Löschung ihrer Facebook-Seite wurde die Filmwerkstatt darin eingeschränkt, ihr Angebot zu verbreiten. Für Kunstschaffende im Allgemeinen sind das Internet und insbesondere soziale Netzwerke eine unverzichtbare Plattform, um Aufmerksamkeit zu bekommen und Wirkung zu entfalten. Das Grundrecht der Kunstfreiheit gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für gemeinnützige Vereine.

Wenn – wie mutmaßlich auch in diesem Fall – Algorithmen zur Inhaltsmoderation eingesetzt werden, sind Fehler vorprogrammiert: Algorithmen schlagen an bei Faktoren wie nackter Haut, ohne jedoch den Kontext eines Werkes zu verstehen. Die Löschung der Seite ohne Vorwarnung und Begründung macht es der Filmwerkstatt zudem unmöglich, sich gegen die Maßnahme zu wehren. Auf anwaltliche Aufforderungen hat Facebook nie reagiert. Dieses Vorgehen des Konzerns widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021, nach der Facebook die Grundrechte seiner Nutzer*innen achten und diesen die Möglichkeit geben muss, Sanktionen anzugreifen.

Im Juli 2022 konnte die GFF bereits im Fall der Sperrung der Facebook-Seite der konzernkritischen NGO Goliathwatch einen Erfolg erzielen: Im Eilverfahren entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass für die Sperrung einer Seite hohe Hürden bestehen, die in einer vorausgehenden Anhörung objektiv und sachlich begründet werden müssen. Im Fall von Goliathwatch musste Facebook die Seite wieder freischalten.

Die Klage gegen Facebook/Meta wurde am 23.02.2023 beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Mit der juristischen Vertretung ist die auf Prozessführung und Kartellrecht spezialisierte Kanzlei Hausfeld beauftragt.

Mehr Informationen zum Fall finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/filmwerkstatt

Der Fall ist Teil des Projektes „Grundrechte im Digitalen“. Mehr Infos dazu hier: https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/grundrechte-im-digitalen

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org
030/549 08 10-55

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