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GFF bewertet bayerische Regelung für Bundesverfassungsgericht: Eingeschränkter Zugang zu Telefongesprächen für Inhaftierte verfassungswidrig

Berlin, 20. Januar 2022 – Eine heute veröffentlichte Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) für das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass die bayerische Regelung zu Telefonie in Haft die Betroffenen unnötig belastet und in ihrem Grundrecht auf Resozialisierung verletzt.

„Wenn wir als Gesellschaft Resozialisierung ernst nehmen, müssen wir die Haftbedingungen in deutschen Gefängnissen an das Leben draußen angleichen – auch und gerade bei den verfügbaren Kommunikationsmitteln“, sagt Jürgen Bering, Autor der Stellungnahme und Jurist bei der GFF.

Das Gericht hatte die GFF als sachkundige Dritte um eine Stellungnahme zu zwei Verfassungsbeschwerden gebeten. Mit den Beschwerden wenden sich zwei Personen gegen das restriktive bayerische Strafvollzugsgesetz, das Telefonate nur in dringenden Fällen ermöglicht.

Die Stellungnahme untersucht umfassend, wann Inhaftierte in deutschen Gefängnissen telefonieren dürfen und zeigt eindrücklich, wie bedeutend Telefongespräche sind: Gerade für Inhaftierte, deren Familien und Bezugspersonen weiter weg leben, sind Telefonate häufig die einzige Möglichkeit, in Kontakt zu bleiben. Telefonieren ist außerdem – z.B. für Kinder – weniger belastend und aufwändig als Besuche. Telefonate sind daher neben dem Besuchsrecht wichtig, um Kontakte zur Außenwelt zu pflegen. Gerade diese Kontakte sind – wie Studien immer wieder bestätigen – ausschlaggebend für die Resozialisierung.

„Für eine effektive Resozialisierung ist ein Anspruch auf Telefongespräche unerlässlich, den momentan nur Bremen gewährt. Zeitgemäß wäre es, Inhaftierten auch Zugang zum Internet, Videotelefonie und Messengerdiensten zu gewähren. Bayern hingegen stemmt sich sogar noch gegen Technologie aus dem 19. Jahrhundert“, sagt Bering.

Zugleich bringt die Kommunikation Inhaftierter aus den Anstalten keine wesentlichen Probleme mit sich. Das zeigt der in der Stellungnahme durchgeführte Vergleich mit anderen Bundesländern und Staaten, die den Telefon- und teilweise auch Internetzugang seit Jahren weitgehend ermöglichen. Diese Regelungen wurden während der Corona-Pandemie – ohne negative Folgen – ausgeweitet, um die beschränkten Besuchsmöglichkeiten auszugleichen.

Neben der konkreten Situation in Bayern beleuchtet die Stellungnahme auch weitere Belastungen im Kontext der Gefangenentelefonie. So kann die Art und Weise, wie Telefonate gewährt werden, abschreckend wirken: Viele Justizvollzugsanstalten ermöglichen Telefonate nur in Gemeinschaftsbereichen, sodass auch andere Inhaftierte mithören können. Intime Gespräche oder die Absprache mit Anwält*innen werden dadurch erschwert. Die GFF hofft, dass das Bundesverfassungsgericht die anhängigen Verfassungsbeschwerden nutzt, um auch diese Hürden grundrechtlich zu bewerten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Maria Scharlau
Tel.: 030/549 08 10 55
Mobil: 01579 2493108
presse@freiheitsrechte.org

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