GFF klagt mit Datenjournalist gegen den Freistaat Bayern: Urheberrecht darf nicht missbraucht werden, um Pressefreiheit einzuschränken
Berlin, 9. Dezember – Gemeinsam mit dem Journalisten Michael Kreil klagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) heute gegen den Freistaat Bayern. Ziel ist die gerichtliche Feststellung, dass Kreil Daten aus einer behördlichen Datenbank mit geographischen Angaben für eine journalistische Veröffentlichung nutzen darf. Das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hatte Strafanzeige gegen den Journalisten gestellt. Der Vorwurf: Kreil hatte eine Datenbank mit vermeintlich urheberrechtlich geschützten geographischen Daten online zum Download bereitgestellt. Heute veröffentlicht Kreil auf Grundlage dieser Daten eine Recherche in der Tageszeitung taz zur verbleibenden Fläche zum Bau von Windrädern unter den jeweiligen Abstandsregeln der Länder. Die verwendeten Daten wurden nicht nur aus öffentlichen Mitteln erhoben: Mehrere Bundesländer stellen diese auch für ihre jeweiligen Gebiete bereits heute offen zur Wiederverwendung bereit.
Mit der Klage will die GFF gerichtlich klären lassen, dass die Veröffentlichung der Recherche rechtmäßig ist und dass Behörden nicht unter Berufung auf das Urheberrecht die Nutzung von Datensätzen der öffentlichen Hand verbieten dürfen. Ein solches Urteil würde die Presse- und Informationsfreiheit nachhaltig stärken. „Durch sein repressives Vorgehen setzt der Freistaat Bayern einen Journalisten unter Druck und gefährdet damit das Grundrecht auf Pressefreiheit. Der Staat sollte die Nutzung behördlicher Daten im öffentlichen Interesse unterstützen, anstatt sie durch den Missbrauch des Urheberrechts zu unterdrücken“, sagt Felix Reda, Projektleitung control © der GFF.
Die bayerische Regierung stützt sich mit ihrem Vorwurf auf das über den regulären urheberrechtlichen Schutz hinausgehende sogenannte Datenbankherstellerrecht. Dieses Schutzrecht steht seit seiner Einführung in der Kritik, weil es Datenbanken unabhängig von der jeweiligen kreativen Leistung bei der Anordnung der Datensätze schützt.
„Wir haben nur noch sieben Jahre Zeit, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Mit den restriktiven Regeln für den Windkraftausbau wird das nicht gelingen. Anstatt dieses Problem anzugehen, unterdrückt die Landesregierung Informationen, die eine überfällige gesellschaftliche Debatte befeuern können. Wenn es nach dem Freistaat Bayern geht, dürfte ich meine Recherche nicht veröffentlichen“, sagt Datenjournalist Michael Kreil.
Kreils Recherche und die geographischen Daten, auf die er sich stützt, sind von hoher gesellschaftlicher Relevanz: Sie zeigen, dass in Bayern der Ausbau erneuerbarer Energien besonders stark eingeschränkt wird. Nutzung und Verbreitung dieser Daten sind von der Presse- und Informationsfreiheit gedeckt – sie dürfen nicht unter dem Vorwand des Urheberrechts eingeschränkt werden.
Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier:
freiheitsrechte.org/themen/demokratie/geodatenbanken
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