Grundrechte in Zeiten von Corona: GFF veröffentlicht juristische Einschätzungen
Berlin, 24. März 2020 – Zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schränken Grundrechte ein. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) beobachtet die Entwicklungen und veröffentlicht in einem fortlaufend aktualisierten Online-FAQ juristische Einschätzungen. „In der aktuellen Krisensituation sind unsere Grundrechte systemrelevant“, sagt Malte Spitz, Generalsekretär der GFF. „Sollte der Staat diese jetzt unverhältnismäßig einschränken, werden wir rechtliche Schritte dagegen prüfen.“
Im Online-FAQ beleuchtet die GFF die Grundrechtseinschränkungen, die mit Infektionsschutzmaßnahmen einhergehen, darunter Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote. Für weitreichende Maßnahmen wie allgemeine Ausgangssperren fehlt aktuell die Rechtsgrundlage. „Es kann erforderlich sein, dass der Gesetzgeber in einer Krisensituation sehr eingriffsintensive Maßnahmen ergreift. Aber er muss diese klar zeitlich begrenzen und unverzüglich eine gesetzliche Grundlage schaffen, die bestimmt genug ist. Vor allem muss er gewährleisten, dass Grundrechtseinschränkungen immer verhältnismäßig sind. Nur so kann er auch für die Zukunft Rechtssicherheit herstellen“, betont Pauline Weller, Juristin und Expertin für Demokratie und Zivilgesellschaft bei der GFF.
Die Debatte darüber, ob Mobilfunkanbieter Bewegungsdaten ihrer Kund*innen an staatliche Stellen übermitteln sollten, analysiert die GFF aus datenschutzrechtlicher Perspektive. „Würde die Regierung Anbieter wie die Telekom gesetzlich verpflichten, personalisierte Daten weiterzugeben, wäre das aus unserer Sicht verfassungswidrig“, sagt Bijan Moini, Jurist und Experte für Digitalisierung bei der GFF. „Vor allem, weil es höchst fraglich ist, ob Funkzellendaten sich überhaupt dafür eignen, die Infektionsgefahr einzudämmen.“
Darüber hinaus ist der Staat während einer Epidemie dazu verpflichtet, verletzliche Bevölkerungsgruppen besonders zu schützen, darunter Wohnungslose und akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, Menschen mit Behinderungen und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. „Wir sehen, dass staatliche Stellen darum bemüht sind, kreativ und schnell Lösungen zu finden, um das Recht auf eine menschenwürdige Existenz zu wahren“, sagt Sarah Lincoln, GFF-Juristin und Expertin für soziale Rechte bei der GFF. „Aber dass die Bundesländer die Sammelunterkünfte für Asylsuchende in der derzeitigen Form aufrecht erhalten, ist wenig nachvollziehbar.“
Das Online-FAQ „Corona und Grundrechte“ finden Sie hier.
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