Der öffentliche Raum ist für alle da: GFF klagt gegen grundrechtswidriges Bettelverbot
Berlin/Hamburg, 26. März 2025 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute gemeinsam mit dem Straßenmagazin Hinz&Kunzt und zwei Betroffenen am Amtsgericht Hamburg gegen das Bettelverbot in Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) geklagt. Seit knapp einem Jahr belegen die S-Bahn Hamburg und die Hamburger Hochbahn zunehmend bettelnde Menschen mit Bußgeldern und stützen das auf die Beförderungsbedingungen des HVV. Hamburg ist damit nicht allein. In München, Berlin und Bremen sehen die Verkehrsbetriebe ebenfalls ein Bettelverbot vor. Ziel der Klage ist eine gerichtliche Klarstellung, dass das pauschale Bettelverbot das Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit der Betroffenen verletzt und die Regelung in den Beförderungsbedingungen deshalb unwirksam ist.
„Menschen in Not haben das Recht, um Hilfe zu bitten – auch und erst recht die Ärmsten unter uns. Arme Menschen für ihren Appell an Mitmenschlichkeit zu bestrafen, ist menschenverachtend und verletzt Grundrechte. Das Gericht hat jetzt die Möglichkeit, diese rechtswidrige Praxis zu beenden und damit bundesweit für Klarstellung zu sorgen“, betont Mareile Dedekind, Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.
Die HVV-Beförderungsbedingungen verbieten es, in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen friedlich um Hilfe zu bitten. Seit Mai 2024 wird dieses Bettelverbot mit Lautsprecherdurchsagen und Kontrolleur*innen verstärkt durchgesetzt. Der Hamburger Senat gab auf eine Anfrage der Linksfraktion Hamburg hin an, dass bereits im ersten Halbjahr 2024 1.319 Bußgelder wegen Betteln und Musizierens in den Bahnen verhängt wurden – über 50.000 Euro mussten Betroffene zahlen. Wer das Bußgeld nicht zahlen kann, muss mit einem Inkassoverfahren rechnen.
Kläger René ist wohnungslos und die Geld- oder Essensspenden sind für ihn eine wichtige Unterstützung: „Wenn ich mich in der Bahn den Menschen freundlich vorstelle, um Spenden bitte und dabei erwischt werde, dann werde ich weggeschickt. Zuletzt habe ich dafür ein Bußgeld von 40 Euro bekommen. Für meine Bitte um Hilfe bestraft zu werden, ist herabwürdigend.“ Hinz&Kunzt-Geschäftsführer Jörn Sturm verdeutlicht: „Es ist absurd, den Menschen, die ohnehin kein Geld haben und oft wohnungs- oder obdachlos sind, ein Bußgeld aufzubrummen. Verdrängung ist keine Lösung und hilft den Menschen nicht.“
Jeder hat das Recht, in existenzieller Not um Unterstützung zu bitten. Ein pauschales Bettelverbot verletzt das Persönlichkeitsrecht armutsbetroffener Menschen und greift unverhältnismäßig in ihre Meinungsfreiheit ein. Verkehrsbetriebe müssen diese Grundrechte ihrer Fahrgäste achten. Dass Menschen die Konfrontation mit sichtbarer Armut unangenehm ist, rechtfertigt kein Bettelverbot.
Mit strategischen Klagen will die GFF das Bettelverbot angreifen und auf die Schwächsten in der Gesellschaft aufmerksam machen. Geleitet von der Frage „Wo ist mein Platz“ geht die GFF gemeinsam mit dem Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt gegen Verdrängung im öffentlichen Raum vor.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/wo-ist-mein-platz
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