Netzsperren: GFF geht mit DNS-Dienst Quad9 in nächste Instanz
Berlin, 1. Dezember 2021 – Nach der jüngsten Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Eilverfahren zwischen Sony Music Germany und dem nichtkommerziellen DNS-Dienst Quad9 kündigt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) weitere juristische Schritte an. Das Gericht hat jetzt entschieden, die von Sony Music Germany erwirkte einstweilige Verfügung aufrecht zu erhalten, wonach der Privatsphäre-freundliche DNS-Dienst als Störer für Urheberrechtsverletzungen auf Webseiten Dritter haftet. Quad9 muss deshalb unter hohem eigenen Kostenaufwand Netzsperren implementieren.
Dazu sagt Felix Reda, Leitung des Projekts control © der Gesellschaft für Freiheitsrechte:
„Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber schon vor Jahren die Störerhaftung für Internetzugangsanbieter abgeschafft. An etwaigen Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über das Internet begehen, sind sie nicht beteiligt. Es ist unverhältnismäßig, diesen neutralen Infrastrukturanbietern die Kosten der Rechtsdurchsetzung aufzubürden. Zudem fördert das die Gefahr von Overblocking. Wenn stets das Damoklesschwert der Störerhaftung über diesen Diensten schwebt, sperren sie im Zweifelsfall lieber zu viel als zu wenig.
Wir sind überzeugt davon, dass der Haftungsausschluss für Internetzugangsanbieter auch für DNS-Dienste wie Quad9 gelten muss, denn sie sind elementarer Teil eines funktionierenden Internetzugangs und notwendig zum Aufruf jeder Webseite. Da das Landgericht Hamburg an seiner Rechtsauffassung festhält, dass Quad9 als Störer für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet, gehen wir gemeinsam mit dem DNS-Dienst in die nächste Instanz. Wenn dieses Urteil Schule macht, wird es in Europa in Zukunft viel weniger gemeinnützige Dienste wie den von Quad9 geben können, die für alle kostenlos zur Verfügung stehen und ein hohes Maß an IT-Sicherheit und Datenschutz bieten. Das Verfahren ist also nicht nur für die Meinungs- und Informationsfreiheit von großer Bedeutung, sondern auch für die Stärkung gemeinnütziger IT-Infrastruktur.“
Weitere Informationen zur Klage finden Sie unter:
freiheitsrechte.org/quad9
Mit Felix Redas Projekt control © setzt sich die GFF dafür
ein, die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit im Spannungsfeld
mit dem Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnisschutz gerichtlich
durchzusetzen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/urheberrecht
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Janina Zillekens, presse@freiheitsrechte.org,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0157-92372643