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Netzsperren: GFF zieht mit DNS-Dienst Quad9 vor das Oberlandesgericht Dresden, um Informationsfreiheit im Netz zu schützen

Berlin, 3. März 2023 – Nach der jüngsten Entscheidung des Landgerichts Leipzig im Hauptsacheverfahren zwischen Sony Music Germany und dem nichtkommerziellen DNS-Dienst Quad9 kündigt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) weitere juristische Schritte an. Das Gericht entschied, dass Quad9 als Täterin für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften soll. Die GFF geht mit dem gemeinnützigen Dienst vor dem Oberlandesgericht Dresden in Berufung, um das erstinstanzliche Urteil aufzuheben, das die Informationsfreiheit im Internet gefährdet.

„Das Landgericht Leipzig hat in erster Instanz ein eklatantes Fehlurteil gefällt. Es behandelt Quad9 so, als würde der Dienst selbst eine Urheberrechtsverletzung begehen, obwohl er bloß einen Webseitennamen in eine IP-Adresse auflöst. Folgt man dieser Argumentation, wäre die urheberrechtliche Haftung völlig neutraler Infrastrukturdienste wie Quad9 sogar strenger als die sozialer Netzwerke, die unter den berüchtigten Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie fallen“, kritisiert Felix Reda, Leiter des Projektes Control © der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Der Digital Services Act stellt unmissverständlich klar, dass die Haftungsregeln für Internetzugangsanbieter auf DNS-Dienste anzuwenden sind. Wir sind zuversichtlich, dass diese Fehlinterpretation der europäischen und deutschen Rechtsgrundlagen vom Berufungsgericht aufgehoben wird.“

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht Hamburg 2021 gegen Quad9 verhängt und erstinstanzlich bestätigt hatte. In dieser einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Hamburg den Anbieter Quad9 auf Antrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verpflichtet, den Zugang zu einer Webseite zu sperren, auf der Links zu mutmaßlich urheberrechtsverletzenden Inhalten auf einer anderen Webseite gespeichert seien.

Quad9 hat jedoch gar keine Kenntnis von den Inhalten, die Nutzer*innen mithilfe des Dienstes aufrufen. Der datenschutzfreundliche Dienst übersetzt – gleich einem „Telefonbuch für’s Internet“ – lediglich Domainnamen in numerische IP-Adressen, damit Menschen Webseiten ansteuern können, ohne sich IP-Adressen zu merken. Dementsprechend fällt der DNS-Resolver weder unter die Störerhaftung, noch ist er als Täter für Urheberrechtsverletzungen auf fremden Seiten verantwortlich zu machen. Das Verfahren gegen Quad9 ist ein Beispiel, wie große Unternehmen aus der Musikindustrie Internet-Dienstleister unter Druck setzen, für die die kostspielige Abwehr solcher Klagen schwerer ist als für die große Konkurrenz.

Weitere Informationen zur Klage finden Sie unter:
freiheitsrechte.org/quad9

Was ist ein DNS-Resolver und warum unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte Quad9 gegen Netzsperren?:
https://www.youtube.com/watch?v=HdC7Dy7xLzU

Weitere Informationen zum Projekt Control © finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/urheberrecht

Weitere Informationen zu Quad9 finden Sie unter:
https://quad9.net/news/blog/sony-s-legal-attack-on-quad9-censorship-and-freedom-of-speech/

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org,
Tel. 030/549 08 10 55

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