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Eingriff in die Religionsfreiheit: GFF erhebt Verbandsklage gegen Gebetsverbot an Berliner Gymnasium

Berlin, 16. Oktober 2025 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute Verbandsklage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums erhoben, die Schüler*innen das sichtbare Beten verbietet. Die allgemein formulierte Regelung in der Schulordnung richtet sich de facto gegen muslimische Schüler*innen, denen das islamische Gebet auf dem Schulgelände untersagt wird. Die Verbandsklage nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll feststellen, dass pauschale Gebetsverbote an Schulen diskriminierend sind und so die Grundrechte von Kindern und die religiöse Vielfalt an Schulen stärken. Eine Grundsatzentscheidung hätte deutschlandweite Bedeutung.

„Wenn muslimische Schüler*innen sich zum Beten in Toiletten und Gebüschen verstecken müssen, weil sie sonst einen Tadel riskieren, ist das ein tiefer Eingriff in ihre Grundrechte“, kritisiert GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista. „Aufgabe der Schule ist es, den Schüler*innen religiöse Vielfalt und gegenseitiges Verständnis zu vermitteln. Durch das Verbot entzieht sich die Schule diesem Auftrag.“

Das Ganztagsgymnasium im Berliner Bezirk Mitte verbietet laut Schulordnung „im Interesse des Schulfriedens“ die „demonstrative Ausübung religiöser Riten“. Das Verbot trifft gläubige muslimische Schüler*innen, die das tägliche Beten als religiöse Pflicht empfinden. Das pauschale Verbot des Gebets diskriminiert Schüler*innen daher aufgrund der Religion, der ethnischen Herkunft und rassistischer Zuschreibungen. Über die Schulautonomie wird unverhältnismäßig in die Grundrechte der Schüler*innen eingegriffen. Außerdem verhindert das Verbot, dass die Schüler*innen religiöse Vielfalt erfahren und im Fall von Konflikten lernen damit umzugehen.

Die GFF hatte bereits 2023 Berliner Schulordnungen auf diskriminierende Regelungen überprüft. In der Folge beanstandete sie über 20 Schulordnungen wegen Gebetsverboten, Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof. Die Mehrheit der Schulen lenkte daraufhin ein und änderte ihre Regelungen. Das Gymnasium hielt jedoch am Gebetsverbot fest.

Das ist die zweite Verbandsklage der GFF nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz. Zuvor klagte die GFF erfolgreich gegen diskriminierende Regelungen der Humboldt-Universität zu Berlin für trans, inter und nicht-binäre Studierende. Außerdem erzielte die GFF mit den Mitteln des LADG einen Erfolg gegen Geschlechterdiskriminierung – wonach Frauen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Männer, wenn sie sich oberkörperfrei in einem öffentlichen Bad sonnen.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/gleichbehandlung/schulordnungen

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau
presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55 – 01579/2493108

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