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Sprache darf keine Barriere für medizinische Versorgung sein: GFF klagt mit Geflüchtetem auf Übersetzung bei Psychotherapie

Berlin/Dortmund, 05. Januar 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagt vor dem Sozialgericht Dortmund mit einem syrischen Geflüchteten auf die Übernahme von Übersetzungskosten für eine Psychotherapie. Der Kläger hat aufgrund politischer Verfolgung eine Aufenthaltserlaubnis und erhält Bürgergeld. Er braucht dringend psychotherapeutische Behandlung, die auf Arabisch nicht verfügbar ist. Krankenkasse und Jobcenter hatten die Übernahme der Übersetzungskosten abgelehnt. In dieser Ablehnung sieht die GFF eine Verletzung des gesundheitlichen Existenzminimums und eine Diskriminierung aufgrund der Sprache. Eine erfolgreiche psychotherapeutische Behandlung setzt voraus, dass die betroffene Person die Behandlung versteht. Eine Gesprächstherapie kann nur stattfinden, wenn es eine gemeinsame Sprache oder qualifizierte Übersetzung gibt.

„Mit deiner Tochter als Übersetzerin zur Therapie? Schwerkrank vor einem Gericht um Übersetzungskosten streiten? Damit muss Schluss sein. Wir klären einen alten Rechtsstreit: Eine Behandlung kann nur wirken ohne Sprachbarriere – wenn nötig, muss die Übersetzung bezahlt werden!“, betont Lena Frerichs, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.

Gemeinsam mit Rechtsanwältin Eva Steffen und dem Kläger hatte die GFF bereits im Dezember 2025 Klage gegen das Jobcenter Bochum auf die Kostenübernahme für die Übersetzung erhoben. Weil der Kläger die psychotherapeutische Behandlung dringend braucht und nicht auf die Bescheidung der Klage warten kann, hat die GFF heute zusätzlich noch einen Eilantrag eingereicht.

Faktisch besteht keine Gesundheitsversorgung, wenn Menschen wegen fehlender Deutschkenntnisse die Behandlung nicht verstehen können. Sprachmittlungen sind für viele Behandlungen unverzichtbar. Sie gehören zum gesundheitlichen Existenzminimum und sind grund- und menschenrechtlich geschützt. Jobcenter müssen daher die Kosten als Mehrbedarf erstatten. Bereits die Ampel-Regierung hatte im Koalitionsvertrag eine Lösung versprochen. Doch bis heute fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Bisher regelt das Gesetz pauschal den Mehrbedarf. Mit dem Verfahren will die GFF Klarheit schaffen, dass die Sprachmittlung zum Mehrbedarf gehört.

Unterstützt wird das Verfahren vom Bündnis Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). Die GFF plant weitere Klagen, um rechtliche Klarheit zu schaffen, was vom Recht auf Gesundheitsversorgung umfasst wird. Die Klage bettet sich ein in eine Reihe von Verfahren zum verfassungsgerichtlichen Existenzminimum. Unter anderem klagt die GFF gegen die restriktive Bezahlkarte und geht gegen den Leistungsausschluss für Geflüchtete vor.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
freiheitsrechte.org/sprachmittlung

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau
presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55 – 01579/2493108

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