Medizinische Behandlung braucht Verständigung
Wir fordern gerichtlich das gesundheitliche Existenzminimum ein. Sprachbarrieren dürfen kein Grund für fehlende medizinische Versorgung sein. Wenn nötig, muss Patient*innen ein*e Dolmetscher*in zur Seite gestellt werden.
Gesetzlich ist das Jobcenter im Fall unseres Klägers verpflichtet Mehrbedarfe zu decken ( § 21 Abs. 6 SGB II). Ein solcher Mehrbedarf liegt mit den Kosten für eine Sprachmittlung vor, wenn ansonsten eine Behandlung nicht stattfinden kann. Gegen die Krankenkasse besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Anspruch ( Urteil vom 10.5.1995, Az.: 1 RK 20/94).
Mit einem syrischen Geflüchteten und Rechtsanwältin Eva Steffen haben wir im Dezember 2025 Klage vor dem Sozialgericht Dortmund gegen ein Jobcenter Bochum erhoben (Az.: S 5 AS 3426/25). Im Januar 2026 hat die GFF zusätzlich Eilantrag eingereicht ( anonymisierter Schriftsatz vom 5.1.2026).
In einem Umkreis von über 150 Kilometern um den Wohnort des Klägers gibt es keine verfügbaren Psychotherapeut*innen, die auf Arabisch eine Gesprächstherapie anbieten. Während nicht absehbar ist, wann ein solcher Therapieplatz frei wird, hat unser Kläger bei einer deutschsprachigen Psychotherapeutin einen Platz bekommen. Praktisch kann er die Therapie ohne eine Sprachmittlung nicht antreten. Auch digitale Gesundheitsanwendungen können das therapeutische Gespräch nicht ersetzen. Allenfalls können sie neben der Behandlung sinnvoll sein. Die gesundheitliche Verschlechterung unseres Klägers in Kauf zu nehmen und dass nur aufgrund seiner Sprache, ist diskriminierend. Das verletzt den Kläger in seinem gesundheitlichen Existenzminimum ( BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16, Rn. 204).
Das Sozialgericht Dortmund hat den Eilantrag auf Kostenübernahme durch das Jobcenter in erster Instanz im Januar 2026 abgelehnt (Az.: S 5 AS 12/26 ER). Das Gericht hat in seinem Beschluss vor allem grund- und menschenrechtliche Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem hat das Gericht den Kläger vor unüberwindbare Hürden gestellt. Es verlangte den verlängerten Aufenthaltstitel des Klägers, dessen Antrag noch bei der zuständigen Behörde in Bearbeitung war. Einen Tag nach dem Beschluss des Sozialgerichts kam dann die Verlängerung.
Das können wir so nicht stehen lassen. Wir haben daher im Februar 2026 Beschwerde beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen den Beschluss erhoben ( anonymisierter Schriftsatz vom 27.2.2026). Unser Kläger braucht nach wie vor die dringend erforderliche Behandlung – Krankenkasse und Therapeut*innen haben das mehrfach bestätigt.
Unterstützt wird das Verfahren vom Bündnis Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF).
Gesetzeslücke bedroht medizinische Versorgung
2021 hat die Ampelregierung im Koalitionsvertrag versprochen die Gesetzeslücke zu schließen und klare Regelungen für Sprachmittlung bei der medizinischen Versorgung zu schaffen ( Koalitionsvertrag 2021-2025, S. 65). Das ist ein leeres Versprechen geblieben.
Vor diesem Hintergrund wollen wir rechtliche Klarheit schaffen. Im Fall einer Sprachbarriere und einem daraus folgenden Ausschluss von einer medizinischen Behandlung, müssen für den Schutz des gesundheitlichen Existenzminimums die Kosten für Dolmetscher*innen als existenzsichernde Leistung getragen werden.
Ich hoffe, dass wir den Fall gewinnen und dass es ein Wendepunkt für die Menschen wird, die dringend medizinische Hilfe benötigen.
Wenige Bundesländer gehen Schritte, um die Versorgungslücke zu schließen
Als eine der wenigen Bundesländer gehen Brandenburg und Thüringen die Versorgungslücke durch ein digitales Angebot an. Die beiden Bundesländer stellen die Dienstleistung Video- und Audiodolmetschen für Behandler*innen kostenfrei zur Verfügung. Die Modelle zeigen, dass es Möglichkeiten gibt, um das Recht auf Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Um bundesweit den drohenden Rechtsverletzungen zu begegnen und dringend notwendige Behandlungen für Betroffene zu ermöglichen, bleiben klare gesetzliche Regelungen notwendig.
Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht
Das Verfahren reiht sich in den Einsatz für das Recht auf medizinische Gesundheitsversorgung ein, das Ausdruck der Menschenwürde ist. Dieses Recht steht allen Menschen zu und gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Dafür haben wir gemeinsam mit Ärzte der Welt und 45 weiteren Organisationen Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Damit rügen wir im Bündnis die Meldepflicht, die seit über 30 Jahren Menschen ohne Papiere faktisch von jeder ärztlichen Versorgung ausschließt.