Medizinische Behandlung braucht Verständigung
Wir fordern gerichtlich das gesundheitliche Existenzminimum ein. Sprachbarrieren dürfen kein Grund für fehlende medizinische Versorgung sein. Wenn nötig, muss Patient*innen ein*e Dolmetscher*in zur Seite gestellt werden.
Gesetzlich ist das Jobcenter im Fall unseres Klägers verpflichtet Mehrbedarfe zu decken ( § 21 Abs. 6 SGB II). Ein solcher Mehrbedarf liegt mit den Kosten für eine Sprachmittlung vor, wenn ansonsten eine Behandlung nicht stattfinden kann. Gegen die Krankenkasse besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Anspruch ( Urteil vom 10.5.1995, Az.: 1 RK 20/94).
In einem Umkreis von über 150 Kilometern gibt es keine verfügbaren Psychotherapeut*innen, die auf Arabisch eine Gesprächstherapie anbieten. Während nicht absehbar ist, wann ein Therapieplatz frei wird, hat unser Kläger bei einer deutschsprachigen Psychotherapeutin einen Platz bekommen. Praktisch kann er die Therapie ohne eine Sprachmittlung nicht antreten. Die gesundheitliche Verschlechterung unseres Klägers in Kauf zu nehmen und dass nur aufgrund seiner Sprache, ist diskriminierend. Das verletzt den Kläger in seinem gesundheitlichen Existenzminimum ( BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16, Rn. 204).
Unterstützt wird das Verfahren vom Bündnis Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF).
Gesetzeslücke bedroht medizinische Versorgung
2021 hat die Ampelregierung im Koalitionsvertrag versprochen die Gesetzeslücke zu schließen und klare Regelungen für Sprachmittlung bei der medizinischen Versorgung zu schaffen ( Koalitionsvertrag 2021-2025, S. 65). Das ist ein leeres Versprechen geblieben.
Vor diesem Hintergrund wollen wir rechtliche Klarheit schaffen. Im Fall einer Sprachbarriere und einem daraus folgenden Ausschluss von einer medizinischen Behandlung, müssen für den Schutz des gesundheitlichen Existenzminimums die Kosten für Dolmetscher*innen als existenzsichernde Leistung getragen werden.
Wenige Bundesländer gehen Schritte, um die Versorgungslücke zu schließen
Als eine der wenigen Bundesländer gehen Brandenburg und Thüringen die Versorgungslücke durch ein digitales Angebot an. Die beiden Bundesländer stellen die Dienstleistung Video- und Audiodolmetschen für Behandler*innen kostenfrei zur Verfügung. Die Modelle zeigen, dass es Möglichkeiten gibt, um das Recht auf Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Um bundesweit den drohenden Rechtsverletzungen zu begegnen und dringend notwendige Behandlungen für Betroffene zu ermöglichen, bleiben klare gesetzliche Regelungen notwendig.
Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht
Das Verfahren reiht sich in den Einsatz für das Recht auf medizinische Gesundheitsversorgung ein, das Ausdruck der Menschenwürde ist. Dieses Recht steht allen Menschen zu und gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Dafür haben wir gemeinsam mit Ärzte der Welt und 45 weiteren Organisationen Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Damit rügen wir im Bündnis die Meldepflicht, die seit über 30 Jahren Menschen ohne Papiere faktisch von jeder ärztlichen Versorgung ausschließt.