Nach zurückgenommener Aufnahmeerklärung: UN-Ausschuss verpflichtet Deutschland zum einstweiligen Schutz eines afghanischen Richters und seiner Familie
Berlin/Genf, 26. Januar 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Organisation Kabul Luftbrücke haben gemeinsam mit einem afghanischen Richter und seiner Familie eine einstweilige Schutz-Anordnung des UN-Menschenrechtsausschusses erreicht. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung darin auf, die Abschiebung der Familie aus Pakistan zurück nach Afghanistan mit allen Mitteln zu verhindern. Während die Individualbeschwerde geprüft wird, muss Deutschland ihre sichere Unterbringung in Pakistan gewährleisten.
Die Bundesregierung hatte der Familie 2022 eine Aufnahmeerklärung für Deutschland erteilt. Diese Erklärung hatte sie im Dezember 2025 jedoch zurückgenommen und ihre Visa-Anträge abgelehnt. Zur Begründung führte das Bundesinnenministerium aus, dass kein politisches Interesse mehr an einer Aufnahme bestehe.
Nach Auffassung der GFF verletzt die Bundesregierung damit ihre menschenrechtliche Pflicht, vor Folter und Tod zu schützen. Durch die vorherige Aufnahmezusage und die jahrelange Unterbringung der Familie in Pakistan hat Deutschland eine besondere Verantwortung übernommen, von der sich die Bundesregierung nicht willkürlich lösen kann.
„Der UN-Menschenrechtsausschuss nimmt Deutschland in die Pflicht. Jetzt muss die Bundesregierung alle diplomatischen und rechtlichen Mittel nutzen, um eine Abschiebung der Familie in die Hände der Taliban zu verhindern“, erklärt Sarah Lincoln, Verfahrenskoordinatorin und Legal Director bei der GFF. „Dazu gehört die sofortige Verlängerung des mit Pakistan vereinbarten Abschiebestopps und eine erneute Prüfung ihrer Aufnahme nach Deutschland unter Berücksichtigung der Lebensgefahren, die ihnen in Afghanistan drohen.“
Der Richter und seine Familie könnten täglich durch Pakistan nach Afghanistan abgeschoben werden, wo ihnen Folter und Tod drohen. Als Strafrichter hatte der Familienvater hunderte Taliban-Mitglieder verurteilt und Morddrohungen erhalten. Nach dem Sturz der Islamischen Republik Afghanistan besetzen die ehemals Verurteilten hochrangige Posten in Politik und Militär. Rache-Aktionen der Taliban an politischen Gegnern sind an der Tagesordnung.
Der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht, dass die Vertragsstaaten den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (kurz: UN-Zivilpakt) einhalten. Einstweilige Anordnungen des Ausschusses sind verbindlich und werden in Europa in aller Regel umgesetzt. Formal gilt die Anordnung nur für die Familie, sie lässt sich jedoch auf alle Afghan*innen aus deutschen Aufnahmeprogrammen übertragen, denen bei einer Abschiebung nach Afghanistan Folter und Tod drohen. Noch immer befinden sich etwa 1.300 Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan.
„Dass der UN-Menschenrechtsausschuss Deutschland zum Handeln auffordert, sollte ein Weckruf für die Bundesregierung sein. Sie muss endlich ihr Schutzversprechen einlösen und die Afghan*innen aus deutschen Aufnahmeprogrammen einreisen lassen“, so Sarah Lincoln.
Vor dem Gang zum UN-Menschenrechtsausschuss hatte die GFF mit Rechtsanwalt Farhad Bahlol bereits Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht geführt, um gerichtlichen Schutz für die betroffene Familie zu erlangen. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf den Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte verwiesen. Dort ist ein erneuter Eilantrag anhängig.
In dem ebenfalls von der GFF unterstützten Fall eines anderen ehemaligen Richters und seiner Familie gab es kurz vor Weihnachten eine positive Entwicklung. Die Familie erhielt kurzfristig ein Einreisevisum und landete am 22. Dezember 2025 in Hannover. Sie ist bislang die einzige Familie, die trotz zurückgenommener Aufnahmeerklärung nach Deutschland einreisen konnte.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/aufnahmeprogramm
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