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Raus aus der Wohnungskrise: GFF fordert verbindliche Sozialwohnungsquote und legt Gesetzentwurf vor

Berlin, 23. April 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlicht heute ein umfassendes Rechtsgutachten zur Wohnungskrise in Berlin und dazu einen konkreten Gesetzesvorschlag für eine verpflichtende Sozialwohnungsquote in der Hauptstadt. Ziel ist es, schnell und wirksam mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen und in akuten Wohnungsnotlagen. Der Vorschlag ist bundesweit auf Großstädte übertragbar.

In Berlin gibt es nur noch rund 86.000 Sozialwohnungen – mit sinkender Tendenz. Gleichzeitig haben knapp 60 Prozent der Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. 60.000 Menschen haben keine Wohnung und leben in Notunterkünften oder auf der Straße.

„Wer wenig verdient, hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt faktisch keine Chance mehr. Das ist ein strukturelles Versagen der bisherigen Wohnungspolitik“, sagt GFF-Juristin Mareile Dedekind. „Der Staat muss Wohnungsunternehmen endlich verpflichten, bezahlbaren Wohnraum anzubieten.“

Gemeinsam mit Dr. Alina Holze (Leibniz Universität Hannover) zeigt die GFF im Rechtsgutachten: Weder Neubauförderung noch Mietrecht oder Wohngeld lösen die Krise nachhaltig. Die Sozialbindungen laufen aus, neue Sozialwohnungen entstehen viel zu langsam. Gleichzeitig verschärft sich die Konkurrenz im unteren Preissegment, sodass gerade die Bedürftigsten oft leer ausgehen.

Kern des Reformvorschlags ist eine verbindliche Sozialwohnungsquote für große Wohnungsunternehmen, denn die verfassungsrechtliche Sozialbindung gilt insbesondere für Wohnungseigentum: U.a. Unternehmen mit mehr als 50 Wohnungen sollen 10 Prozent und Unternehmen mit mehr als 1.000 Wohnungen 30 Prozent ihres Bestands als Sozialwohnungen vermieten. Ein Fünftel dieser Wohnungen ist für Menschen mit besonders dringendem Wohnbedarf vorgesehen – etwa Wohnungslose oder Familien, die auf engsten Raum zusammen leben. „Eigentum ist keine Garantie für die größtmögliche Rendite mit der Miete“, betont Dedekind.

So würden innerhalb von 15 Jahren rund 180.000 zusätzliche Sozialwohnungen im Bestand entstehen. Anders als der Neubau wandelt die Sozialwohnungsquote bestehenden Wohnraum in bezahlbare Sozialwohnungen um und stellt sicher, dass die Unternehmen ihre Quoten dauerhaft erfüllen. Gleichzeitig schafft sie verbindliche Zugangsregeln und verhindert Fehlbelegungen.Im September findet die Wahl zum 20. Berliner Abgeordnetenhaus statt. In Berlin haben sich bereits Grüne, Linke und SPD positiv zu einer Sozialwohnungsquote geäußert. Das Gutachten zeigt, dass Berlin die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Vorhaben hat und wie das Land die Sozialwohnungsquote sozial gerecht und verfassungskonform ausgestalten kann.

Damit führt die GFF ihren Einsatz für soziale Teilhabe fort. Zuletzt hat die GFF beim UN-Sozialausschuss eine Stellungnahme über die schwerwiegenden Mängel in Deutschland beim Recht auf Wohnen eingereicht.

Mehr Informationen zum Rechtsgutachten finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/sozialwohnungsquote

Mehr Informationen zur Arbeit der GFF für das Recht auf Wohnen finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/recht-auf-wohnen

Mehr Informationen zur Einreichung der GFF an den UN-Sozialausschuss finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/un-sozialpakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Maria Scharlau
presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55

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