Keine Polizeiarbeit mit der Glaskugel – Bundesverfassungsgericht verhandelt GFF-Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz
Berlin/Karlsruhe, 6. Juli 2026 – Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch, den 7. und 8. Juli 2026, eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG). Das Gesetz senkt die Hürden für Grundrechtseingriffe deutlich ab und erleichtert präventives Handeln ohne konkrete Gefahr. Daneben schafft es mehrere Befugnisse, die tief in Grundrechte eingreifen – etwa, digitale Geräte mit Staatstrojanern auszuspähen, präventiven Polizeigewahrsam oder den Einsatz von Handgranaten.
„Das BayPAG stellt Bürger*innen unter Generalverdacht und erlaubt es der Polizei, praktisch ohne Einschränkungen in Grundrechte einzugreifen“ kritisiert David Werdermann, Prozessbevollmächtigter und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Befugnissen einen Riegel vorschiebt.“
Zentraler Begriff des Gesetzes ist die sogenannte „drohende Gefahr“. Bereits, wenn die Polizei annimmt, dass sich eine gefährliche Situation entwickeln könnte, kann sie massiv in Grundrechte eingreifen. Das Gesetz ermöglicht schon bei drohender Gefahr Bürger*innen heimlich zu überwachen: So kann die Polizei etwa V-Personen einsetzen und sich Zugriff zu Smartphones und Computern verschaffen – ohne, dass geregelt wäre, welche Voraussetzungen dafür genau vorliegen müssen.
Das ist verfassungswidrig: 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass polizeiliche Maßnahmen, die derartig schwer in Grundrechte eingreifen, im Vorfeld einer konkreten Gefahr nur ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Das BayPAG ermöglicht solche Grundrechtseingriffe aber ohne diese Voraussetzungen – und macht so die Ausnahme zur Regel.
Zudem ermöglicht das Gesetz den Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten und Panzerfäusten auch dann, wenn dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit Unbeteiligte ums Leben kommen. Eine solche Abwägung von Menschenleben verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Menschenwürde.
Von diesen Maßnahmen können praktisch alle Menschen betroffen sein, die sich regelmäßig in Bayern aufhalten. Unter den zehn Beschwerdeführer*innen sind Journalist*innen, ehrenamtlich engagierte Personen und Strafverteidiger*innen. Vor Gericht vertritt sie Prof. Dr. Mathias Hong sowie die GFF-Rechtsanwält*innen David Werdermann und Dr. Simone Ruf.
Die GFF hat die Verfassungsbeschwerde 2018 gemeinsam mit dem Bündnis „NoPAG“ erhoben, einem Zusammenschluss aus über 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bayern, der sich gegen das BayPAG einsetzt. Die Kampagnenorganisation Campact unterstützt die Verfassungsbeschwerde.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit einem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle von damaligen Bundestagsabgeordneten der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke.
David Werdermann, GFF-Jurist und Prozessbevollmächtigter, und die Beschwerdeführerin Stephanie Dilba stehen am Rande der Verhandlung am 7. Juli und 8. Juli gerne für Interviews zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde gegen das BayPAG finden Sie hier: https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen-zeitalter/baypag
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