Erfolg für die Grundrechte: Bundesverfassungsgericht weist Geheimdienst erneut in die Schranken
Berlin/Karlsruhe, 17. September 2024 - Das Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute bekanntgegebenen Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) entschieden. Laut dem Bundesverfassungsgericht greifen die Überwachungs- und Übermittlungsbefugnisse massiv in die Grundrechte der Betroffenen ein und gehen auch nach der HVSG-Novelle aus dem Jahr 2023 zu weit. Damit schärfen die Karlsruher Richter*innen die Maßstäbe aus ihrer Entscheidung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz nach, die im Jahr 2022 nach einer Verfassungsbeschwerde der GFF bundesweit die Geheimdienstarbeit auf den Boden des Grundgesetzes zurückgeholt hat.
„Der lange Atem für die Grundrechte lohnt sich. Das Bundesverfassungsgericht weist den hessischen Verfassungsschutz in die Schranken und festigt damit seine grundrechtsfreundliche Rechtsprechung zu den Geheimdiensten. Der Hessische Verfassungsschutz darf nicht einfach nach Belieben verdeckte Ermittler*innen losschicken und Handys orten. Jetzt muss der hessische Gesetzgeber nachjustieren“, betont David Werdermann, Verfahrenskoordinator bei der GFF.
„Die hessische Landesregierung muss nachsitzen, weil sie schlampig mit elementaren Bürgerrechten umgegangen ist. Das ist leider nicht die erste Schlappe, die die Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten hat“, sagt Franz Josef Hanke, stellvertretender Landessprecher der Humanistischen Union Hessen und einer der fünf Beschwerdeführer.
Die Verfassungsbeschwerde wurde gemeinsam mit der Humanistischen Union (HU), den Datenschützern Rhein Main und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung erhoben und von fünf Beschwerdeführer*innen vorgebracht. Darunter waren neben dem HU-Regionalvorsitzenden Franz Josef Hanke auch die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz sowie Silvia Gingold, Lehrerin in Ruhestand und Tochter des jüdischen Widerstandskämpfers Peter Gingold, die aufgrund ihres antifaschistischen Engagements seit ihrer Jugend unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Bevollmächtigter der Verfassungsbeschwerde war Prof. Dr. Tobias Singelnstein.
Schon 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur automatisierten Datenanalyse im hessischen Polizeigesetz für verfassungswidrig erklärt. Auch gegen die Neuregelung hat die GFF im Juni Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://freiheitsrechte.org/hsog
Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Verfassungsschutzgesetz finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/hvsg
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/07/rs20240717_1bvr213322.html
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