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GFF-Studie: Meldepflicht verletzt Recht auf Gesundheit von Menschen ohne Papiere – Bündnis fordert Abschaffung

Berlin, 6. Mai 2021 – Ohne Angst eine Arztpraxis aufsuchen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. In ihrer heute veröffentlichten Studie zeigt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), dass den Betroffenen ihr Grundrecht auf Gesundheitsversorgung verwehrt wird. Grund ist eine europaweit einzigartige Meldepflicht im Aufenthaltsgesetz, durch die der Arztbesuch existenzbedrohend wird. Mit der Kampagne #GleichBeHandeln fordert ein Bündnis aus über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter die GFF, Ärzte der Welt, Amnesty, Diakonie, Pro Asyl, AWO – angesichts der Corona-Pandemie und anlässlich der anstehenden Bundestagswahl eine Gesetzesänderung. “Aus verfassungs- und menschenrechtlicher Perspektive gibt es keine Alternative dazu, das Aufenthaltsgesetz zu ändern”, sagt Sarah Lincoln, Juristin bei der GFF und Autorin der Studie.

Auf dem Papier haben Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus den gleichen Anspruch auf medizinische Grundversorgung wie Asylsuchende. Aber diesen können sie nicht einlösen, weil sie dazu das Sozialamt aufsuchen müssen. Dieses ist, wie die meisten staatlichen Stellen, durch Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes dazu verpflichtet, Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden. Diese leitet sofort die Abschiebung in die Wege. Deshalb vermeiden es hunderttausende Menschen, die teils schon jahrelang in der Mitte unserer Gesellschaft leben, sich ärztlich behandeln zu lassen. Die Folgen: Covid-19-Infektionen werden nicht entdeckt, lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen, Kinder erhalten keine medizinische Grundversorgung.

Die Bundesregierung hat sich in verbindlichen internationalen Menschenrechtsverträgen verpflichtet, allen Menschen in Deutschland Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten – unabhängig von Einkommen, Herkunft und Aufenthaltsstatus. 2018 hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die deutsche Politik aufgefordert, das Aufenthaltsgesetz zu ändern, damit auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen können.

Die im Aufenthaltsgesetz verbriefte Meldepflicht verstößt nicht nur gegen internationale Menschenrechte. Die Studie der GFF zeigt, dass sie auch grundgesetzwidrig ist. Sie verletzt die Grundrechte auf ein gesundheitliches Existenzminimum und auf informationelle Selbstbestimmung.
“Die Meldepflicht führt nicht dazu, irreguläre Aufenthalte aufzudecken, sondern schreckt Menschen davon ab, ihren verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Gesundheitsversorgung wahrzunehmen”, sagt Lincoln. “Der Gesetzgeber darf existenzsichernde Leistungen nicht so ausgestalten, dass sie von den Betroffenen aus Angst vor den Folgen nicht angenommen werden.” Die GFF und Ärzte der Welt e.V. planen daher, auch auf dem Klageweg gegen die Meldepflicht vorzugehen.

Die Meldepflicht steht bereits seit vielen Jahren in der Kritik. 2009 einigte sich die damalige schwarz-gelbe Regierung darauf, das Aufenthaltsgesetz dahingehend zu ändern, dass zumindest Schulen und Kindergärten Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht melden müssen. Seitdem können ihre Kinder zur Schule gehen. Das Kampagnenbündnis ist überzeugt: Die gleiche Ausnahme muss auch für das Gesundheitssystem gelten. Es ist inakzeptabel, dass die Bundesrepublik Deutschland ihr Interesse daran, Menschen abzuschieben, über deren Recht auf Leben und Gesundheit stellt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist.

Das Bündnis fordert den Gesetzgeber auf, den Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes schnellstmöglich zu ändern und ruft alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen.

Die Petition und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf www.gleichbehandeln.de.

Die GFF-Studie „Ohne Angst zum Arzt – Das Recht auf Gesundheit von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Eine grund- und menschenrechtliche Bewertung der Übermittlungspflicht im Aufenthaltsgesetz“ und weitere Informationen finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/gesundheitsversorgung

Bei An- und Rückfragen wenden Sie sich an:
Daniela Turß, presse@freiheitsrechte.org,
Tel. 030/549 08 10 55

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